InstaNews Die Zeitung
Politik

Hubig will bei Vergesellschaftungs-Gesetz noch viele Fragen geklärt sehen

Hubig sieht beim geplanten Gesetz zur Erschwerung von Vergesellschaftungen noch erheblichen Klärungsbedarf, lehnt es aber nicht grundsätzlich ab. Dobrindt will die Hürden erhöhen, die Koalition in Berlin plant Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände.

Hubig will bei Vergesellschaftungs-Gesetz noch viele Fragen geklärt sehenSymbolbild
Foto: jessica45 · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Hubig (SPD) hält das geplante Gesetz zu Vergesellschaftungen in Berlin für klärungsbedürftig, viele Punkte seien offen
  • Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur bei nachgewiesener zwingender Notwendigkeit und nach Ausschöpfung von Investitionen und Förderung
  • Hubig hält den Ansatz für ungeeignet und fordert, das soziale Mietrecht weiter zu stärken

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält das geplante Gesetz der Bundesregierung, das Vergesellschaftungen in Berlin erschweren soll, für klärungsbedürftig. Wie der Spiegel berichtet, sagte sie dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass die Debatte längst nicht abgeschlossen sei und noch viele Punkte offen seien. Die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken nehme sie ernst.

Gleichzeitig stellte Hubig klar, dass sie das Vorhaben nicht grundsätzlich ablehnt. So sehe sie es selbst.

China verschärft Disziplin in der Kommunistischen Partei
Auch interessantChina verschärft Disziplin in der Kommunistischen Partei

Demnach soll eine Vergesellschaftung, etwa von Mietwohnungen, nur möglich sein, wenn nachgewiesen ist, dass sie zwingend notwendig ist. Zudem müssten zuvor Investitionen und Wohnungsbauförderung ausgeschöpft sein.

Dabei rechnen sie mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro. Nach Einschätzung des Spiegels dürfte diese Summe wohl unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen.

Hubig hält diesen Ansatz für ungeeignet. Außerdem müsse das soziale Mietrecht weiter gestärkt werden, sagte sie zu möglichen Alternativen.

InstaNews hatte am 25. Oktober über die Eckpunkte berichtet, mit denen Dobrindt Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände erschweren will.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.