Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hält das geplante Gesetz der Bundesregierung, das Vergesellschaftungen in Berlin erschweren soll, für klärungsbedürftig. Wie der Spiegel berichtet, sagte sie dem Kölner Stadt-Anzeiger, dass die Debatte längst nicht abgeschlossen sei und noch viele Punkte offen seien. Die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken nehme sie ernst.
Gleichzeitig stellte Hubig klar, dass sie das Vorhaben nicht grundsätzlich ablehnt. So sehe sie es selbst.
Demnach soll eine Vergesellschaftung, etwa von Mietwohnungen, nur möglich sein, wenn nachgewiesen ist, dass sie zwingend notwendig ist. Zudem müssten zuvor Investitionen und Wohnungsbauförderung ausgeschöpft sein.
Dabei rechnen sie mit Entschädigungskosten von 16 Milliarden Euro. Nach Einschätzung des Spiegels dürfte diese Summe wohl unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen.
Hubig hält diesen Ansatz für ungeeignet. Außerdem müsse das soziale Mietrecht weiter gestärkt werden, sagte sie zu möglichen Alternativen.
InstaNews hatte am 25. Oktober über die Eckpunkte berichtet, mit denen Dobrindt Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände erschweren will.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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