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Zwei Belarussen sollen im Raum Nürnberg einen Sabotageanschlag geplant haben

Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen zwei Belarussen, die bei Nürnberg einen Sabotageanschlag geplant haben sollen. Beide sitzen seit dem 7. Oktober in Untersuchungshaft.

Zwei Belarussen sollen im Raum Nürnberg einen Sabotageanschlag geplant habenSymbolbild
Foto: ValynPi14 · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Belarussen im Alter von 50 und 39 Jahren sollen einen Brandanschlag auf kritische Infrastruktur bei Nürnberg geplant haben
  • Die Ermittler werfen den Männern vor, im Auftrag einer fremden Regierung oder Vereinigung gegen Bezahlung gehandelt zu haben
  • Die Beschuldigten sitzen seit dem 7. Oktober in Untersuchungshaft, Rumänien hat in Deutschland um ihre Auslieferung ersucht

Generalstaatsanwaltschaft München: Brandanschlag bei Nürnberg geplant, zwei Verdächtige sitzen ein

Die Tat sollte im Auftrag einer fremden Regierung oder einer Vereinigung und gegen Bezahlung begangen werden. Zuvor hatte der „Spiegel“ über den Fall berichtet.

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Als Ziel nennt die Behörde ein Gebäude oder eine Einrichtung der kritischen Infrastruktur, das oder die bislang nicht näher bekannt ist. Dieses Ziel sollte angezündet werden, sodass der Brand einen nicht unerheblichen Sachschaden anrichtet. Nach Darstellung der Ermittler sollte damit die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden.

Es wird wegen Verabredung zu einem Verbrechen der Brandstiftung sowie wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken ermittelt. Zuvor lag es bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth.

Bei den Verdächtigen handelt es sich nach Angaben um zwei belarussische Staatsangehörige im Alter von 50 und 39 Jahren. Die Beschuldigten sitzen seit dem 7. Oktober in Untersuchungshaft. Parallel gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Männer in Rumänien. Die dortigen Behörden haben in Deutschland um ihre Auslieferung ersucht. Die Männer blieben jedoch zunächst in Deutschland inhaftiert.

In diesem Industriepark unterhält auch ein Rüstungsunternehmen Produktionsstätten.

Für die nun inhaftierten Belarussen gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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