Ein Mitglied der rechtsextremen Gruppe „Unsterblich“ ist vom Vorwurf der Wiederbetätigung freigesprochen worden. Das berichtete die Kleine Zeitung. Verurteilt wurde der 42-Jährige lediglich wegen unerlaubten Waffenbesitzes, und zwar zu drei Monaten bedingt. Konkret ging es um ein Messer mit einer Gesamtlänge von 18 cm und einer Klingenlänge von 8 cm, das beidseitig scharfkantig geschliffen war.
Im September 2023 fanden bei 13 Verdächtigen in Wien und Niederösterreich Hausdurchsuchungen statt, dabei wurden zahlreiche NS-Devotionalien sichergestellt.
Auf der Vorderseite befand sich eine Fahne, die der Reichskriegsflagge aus der Zeit des Nationalsozialismus nachempfunden war. Der Name „Unsterblich“ stand ebenfalls auf der Kutte. Außerdem soll er ein T-Shirt mit dem Totenkopf und der Abkürzung „HH“ für „Heil Hitler“ getragen haben.
Bei einer Hausdurchsuchung wurden zudem zahlreiche CDs mit nationalsozialistischen Liedtexten gefunden. Die Staatsanwaltschaft zitierte daraus unter anderem Passagen, in denen die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt und das Deutsche Reich als Heimat bezeichnet wird.
Der 42-Jährige ist den Behörden nach Angaben der DSN bekannt. Vor diesem Hintergrund habe die Prozessführung der Vorsitzenden irritiert, kritisierte ein Vertreter der Plattform „Stopp die Rechten“ gegenüber dem Radiosender Ö1. Es seien fast schon freundschaftliche Töne angeschlagen worden, unter anderem seien dem Angeklagten Geburtstagswünsche übermittelt worden.
Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen-Komitees Österreich, bezeichnete in einer Aussendung die Verhandlungsführung und den Freispruch als Skandal der Sonderklasse. Mit Inkompetenz allein lasse sich das nicht erklären, meinte Mernyi. Zudem appellierte das Mauthausen-Komitee an das Justizministerium, das Verbotsgesetz und dessen Anwendung rasch zu evaluieren.
Nina Bussek, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, gab auf Anfrage der APA bekannt, dass die Behörde bereits Rechtsmittel angemeldet hat. Der Teilfreispruch ist damit nicht rechtskräftig.
Der Verteidiger des 42-Jährigen widerspricht der Kritik an der Verhandlungsführung. Er verstehe die Kritik am Urteil, nicht aber an der Vorsitzführung, sagte er der APA. Die Richterin habe ganz normal verhandelt. Kurze Geburtstagswünsche beim Verlesen der Generalien habe er schon mehrfach erlebt. Sein Mandant sei tatsachengeständig gewesen, die Verteidigung habe eher mit einem Schuldspruch gerechnet. Im August sei für einen weiteren Mann in erster Instanz eine Strafe von 20 Monaten bedingt verhängt worden, ebenfalls wegen des Tragens derselben Kutte. Andere Ermittlungen gegen weitere Mitglieder der Gruppe wurden hingegen eingestellt.
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