Die Bundesregierung plant ein neues Investitionsschutzgesetz, mit dem sie Vergesellschaftungen von Wohnungskonzernen deutlich erschweren will. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat dafür Eckpunkte vorgelegt, wie ein Ministeriumssprecher mehreren Nachrichtenagenturen bestätigte.
Dobrindt machte gegenüber der Bild-Zeitung deutlich, dass willkürliche Forderungen nach Vergesellschaftung aus dem linken Spektrum nach seiner Auffassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar seien. Das Gesetz solle diese Haltung klar festschreiben.
Dobrindts Vorstellungen umfassen demnach drei Punkte. Entschädigungen sollten ausschließlich zum vollen Verkehrswert möglich sein, den ein Gutachten ermitteln würde. Zweitens müssten Entschädigungen unmittelbar und in Geld gezahlt werden. Drittens solle eine zwingende Notwendigkeit der Vergesellschaftung nachgewiesen werden. Dafür müssten Instrumente wie Neubau und Förderung von Wohnraum vorher voll ausgeschöpft sein.
Laut einem Sondierungspapier dieser drei Parteien soll die Vergesellschaftung großer Wohnkonzerne geprüft werden. Demnach dürften Konzerne höchstens 10 000 Wohnungen besitzen, weitere Wohnungen würden in Gemeineigentum überführt. Als Entschädigungssumme sollen maximal 16 Milliarden Euro ausgegeben werden.
Linken-Chef Luigi Pantisano sagte dazu, Dobrindts Pläne zeigten, dass für ihn und die Regierung die Aktionäre der Wohnungskonzerne mehr zählten als die Mieterinnen und Mieter in Berlin.
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