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Klimagesetz stößt in Begutachtung auf Widerstand gegen 2040-Ziel

Während der Begutachtung des Klimagesetzes gibt es viel Kritik am Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Wirtschaftskammer und mehrere Umweltorganisationen äußern sich gegensätzlich.

Klimagesetz stößt in Begutachtung auf Widerstand gegen 2040-ZielSymbolbild
Foto: KATRIN BOLOVTSOVA · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehrere Organisationen kritisieren, dass das Klimagesetz zu wenig Verbindlichkeit bietet, auch beim 2040-Ziel
  • Das Wissenschaftsministerium sieht Unklarheit, ob Klimaneutralität 2040 oder 2050 gemeint ist, weil Entwurf und Vorblatt abweichen
  • Der Klimafahrplan soll erstmals bis 30. September 2027 ausgearbeitet werden, Kritiker bemängeln fehlende verbindliche Sektorziele

Diverse Organisationen dagegen vermissen Verbindlichkeit, auch beim 2040-Ziel. Bereits über 330 Stellungnahmen waren eingegangen.

Die Arbeiterkammer hält die Klausel für so allgemein gefasst, dass sie bei praktisch allen volkswirtschaftlichen Entwicklungen behauptet werden könne, außer bei einer Hochkonjunktur mit Vollbeschäftigung. Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), kritisierte, dass es keine Rolle spiele, ob Probleme mit Maßnahmen aus dem Klimagesetz zusammenhängen. Bei steigenden Gaspreisen würde ausgerechnet der Ausstieg aus Gas verschoben, obwohl gerade diese Maßnahme vor fossilen Preisschocks schütze, meinte sie.

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In dieser Fassung bewirke sie jedenfalls das Gegenteil von Planungssicherheit, befand das Institut für Höhere Studien (IHS).

Dem Wissenschaftsministerium war unklar, ob von einem Ziel der Klimaneutralität 2040 oder 2050 ausgegangen wird. Der Gesetzesentwurf spricht von 2040, das Vorblatt und die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung nennen dagegen wiederholt 2050. Das Ressort merkte an, diese abweichenden Zielhorizonte wären klarzustellen.

Kritik in die Gegenrichtung kam aus der Wirtschaft. Zugleich warnte er vor einem österreichischen Sonderweg, der Betriebe zusätzlich belaste und im europäischen Wettbewerb Nachteile bringe.

Aus dem Gesetz erwachsen laut den Erläuterungen jedoch keine einklagbaren Rechte für Dritte.

Auch der Flughafen Wien, der Branchenverband Austropapier, der Baustoffhersteller Baumit und das Land Tirol schlossen sich der Kritik der WKÖ am 2040-Ziel an. Österreich solle sich stattdessen am 2050-Ziel der EU orientieren. Die Flughafen Wien AG erwartet zusätzlichen Investitions- und Kostendruck für heimische Unternehmen.

Zentrales Planungsinstrument ist ein Klimafahrplan mit Maßnahmen und Reduktionspfaden. Erstmals soll eine Steuerungsgruppe ihn bis 30. September 2027 ausarbeiten, der Ministerrat soll ihn bis Ende 2027 beschließen. Greenpeace kritisiert, der Klimafahrplan werde damit auf die lange Bank geschoben. Viel kritisiert wurde auch das Fehlen verbindlicher Sektorziele, unter anderem vom Rechnungshof, der das Gesetz abseits davon großteils positiv beurteilte. Die Grüne Wirtschaft monierte, der Klimafahrplan lege für die Sektoren nur indikative, also unverbindliche Reduktionspfade fest. Jährliche Emissionsobergrenzen gebe es zudem nur für die Jahre 2026 bis 2030.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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