Die Bundesregierung will die Hilfen für Menschen ausweiten, die Opfer einer Straftat geworden sind. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, sollen vor allem minderjährige Betroffene sexualisierter Gewalt sowie Angehörige von Verstorbenen von der novellierten Fassung des Verbrechensopfergesetzes (VOG) profitieren. Das Sozialministerium hatte die Neuregelung zu Wochenbeginn in einer Presseaussendung vorgestellt.
Zentraler Bestandteil ist die Verdoppelung der Pauschalentschädigung für Schmerzen, die bei einer Straftat erlitten wurden.
Minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt bekommen Schmerzengeld der Stufe 1 künftig ohne zusätzliches medizinisches Gutachten zugesprochen, das eine schwere Gesundheitsschädigung abklären soll. Dasselbe soll für Hinterbliebene gelten, die nach einem Verbrechen den Tod eines Angehörigen verkraften müssen. Sie sollen nicht zusätzlich durch langwierige Verfahren und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand belastet werden.
Ausgebaut wird auch die psychologische Versorgung. Zudem werden klinisch-psychologische Behandlungen finanziert. Damit ergänzt die Novelle die bereits bestehenden Therapieangebote.
Neu sind außerdem finanzielle Hilfen für die unmittelbare Bewältigung der Folgen einer Straftat.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sagte, Menschen, die Opfer einer Straftat geworden seien, litten oftmals an schweren körperlichen oder psychischen Folgen. Mit dem neuen Verbrechensopfergesetz werde die Unterstützung weiter ausgebaut und verbessert.
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) erinnerte an den Terroranschlag in Wien, der sich auf den Tag genau vor sechs Jahren ereignet und mehreren Menschen das Leben gekostet habe. Ihre Gedanken seien bei den Familien und Freunden der Opfer sowie bei allen, die diese Nacht nicht vergessen würden. Um Betroffene solcher Verbrechen künftig rascher und gezielter zu unterstützen, sei das Verbrechensopfergesetz grundlegend reformiert worden.
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