InstaNews Die Zeitung
Blaulicht

Staatsanwaltschaft fordert Massnahme und 15 Jahre Landesverweisung

Die Aargauer Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine stationäre therapeutische Massnahme und eine Landesverweisung für 15 Jahre. Ihm werden Angriffe auf sieben Menschen im Jahr 2024 vorgeworfen.

Staatsanwaltschaft fordert Massnahme und 15 Jahre LandesverweisungSymbolbild
Foto: KATRIN BOLOVTSOVA · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsanwaltschaft fordert für 44-jährigen Spanier stationäre Massnahme, kleine Verwahrung und 15 Jahre Landesverweisung
  • Stationäre Behandlung dauert in der Regel maximal fünf Jahre, Verlängerung um jeweils fünf Jahre ist auf Antrag möglich
  • Alle Opfer überlebten die Attacken, viele Verletzte leiden laut Anklageschrift noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung

Vor dem Gericht im Aargau steht ein 44-jähriger gebürtiger Spanier. Die Staatsanwaltschaft fordert eine stationäre therapeutische Massnahme sowie die sogenannte kleine Verwahrung nach Artikel 59 und eine Landesverweisung für 15 Jahre.

Die stationäre Behandlung dauert in der Regel maximal fünf Jahre. Auf Antrag der Justizvollzugsbehörde kann das Gericht sie jeweils um weitere fünf Jahre verlängern.

Drogenfahnder sichern in Wien gut 30 Kilogramm Kokain und nehmen sechs Personen fest
Auch interessantDrogenfahnder sichern in Wien gut 30 Kilogramm Kokain und nehmen sechs Personen fest

Das System funktioniere nur so, sagte Schuler. Würde die betroffene Person direkt nach einer Straftat in ihr Heimatland zurückkehren, würde dieser Staat sie freilassen, weil sie dort nichts verbrochen hat.

Alle Opfer haben die Tat überlebt. Er habe sie mit befremdlicher Tonlage angesprochen, heisst es. Sie war schwanger und erlitt kurz nach der Tat eine Fehlgeburt, die die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift infolge der Ereignisse nennt. Sie ist heute arbeitsunfähig, und nicht alle ihre Verletzungen sind verheilt.

Er schlug mit dem Metallgegenstand zu, stach mit einem Kugelschreiber und später mit einem Messer auf seine Opfer ein. Viele der Verletzten leiden laut Anklageschrift noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.

Der Mann habe vom Arzt Antidepressiva erhalten, sie aber nicht eingenommen. Hinzu komme, dass der Mann schlecht sehe. Auf einem Auge sei er blind, auf dem anderen sehe er nicht gut.

Der Angeklagte sagte vor Gericht, es tue ihm leid.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.