Vor dem Gericht im Aargau steht ein 44-jähriger gebürtiger Spanier. Die Staatsanwaltschaft fordert eine stationäre therapeutische Massnahme sowie die sogenannte kleine Verwahrung nach Artikel 59 und eine Landesverweisung für 15 Jahre.
Die stationäre Behandlung dauert in der Regel maximal fünf Jahre. Auf Antrag der Justizvollzugsbehörde kann das Gericht sie jeweils um weitere fünf Jahre verlängern.
Das System funktioniere nur so, sagte Schuler. Würde die betroffene Person direkt nach einer Straftat in ihr Heimatland zurückkehren, würde dieser Staat sie freilassen, weil sie dort nichts verbrochen hat.
Alle Opfer haben die Tat überlebt. Er habe sie mit befremdlicher Tonlage angesprochen, heisst es. Sie war schwanger und erlitt kurz nach der Tat eine Fehlgeburt, die die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift infolge der Ereignisse nennt. Sie ist heute arbeitsunfähig, und nicht alle ihre Verletzungen sind verheilt.
Er schlug mit dem Metallgegenstand zu, stach mit einem Kugelschreiber und später mit einem Messer auf seine Opfer ein. Viele der Verletzten leiden laut Anklageschrift noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Der Mann habe vom Arzt Antidepressiva erhalten, sie aber nicht eingenommen. Hinzu komme, dass der Mann schlecht sehe. Auf einem Auge sei er blind, auf dem anderen sehe er nicht gut.
Der Angeklagte sagte vor Gericht, es tue ihm leid.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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