Die Hamburger Polizei hat seit 2017 sechs vollendete Zwangsheiraten Minderjähriger registriert. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage der Hamburger CDU hervor, wie WELT berichtet.
Minderjährige dürfen in Deutschland nicht heiraten. Seit 2017 muss, wer vor einem deutschen Standesbeamten die Ehe eingeht, mindestens 18 Jahre alt sein. Trotzdem sind auch in Hamburgs Melderegister Jahr für Jahr Minderjährige als verheiratet verzeichnet. Ende 2017 waren es vier minderjährige Mädchen, in den folgenden Jahren weist das Register immer wieder einzelne Fälle aus.
Bei im Ausland geschlossenen Ehen kommt es auf das Alter des minderjährigen Partners bei der Hochzeit an. Bei 16- und 17-Jährigen kann die Ehe vom Familiengericht aufgehoben werden.
Das Melderegister gibt darüber keine Auskunft.
Die Hamburger Kriminalstatistik erfasst nur Fälle, bei denen der Hamburgbezug bereits zur Tatzeit bestand. Die sechs Fälle erzählen demnach nicht einfach von Ehen, die im Ausland geschlossen und erst später nach Deutschland gebracht wurden.
Einen Eindruck davon vermitteln die Hamburger Beratungsstellen.
Für die Jahre 2018 bis 2024 ließ sich lediglich eine rechtskräftige Aufhebung ermitteln, bei deren Schließung eine Person minderjährig war. Sie erfolgte 2022. In der Justizsoftware werde zwar festgehalten, dass es um eine Aufhebung geht, nicht aber der Grund. Um die betroffenen Verfahren zu ermitteln, müssten die Fälle einzeln durchgesehen werden, und ein Teil der Akten existiere nach Angaben des Senats nur auf Papier.
Richard Seelmaecker, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sagte, Kinderehen und Zwangsverheiratungen hätten in der Gesellschaft keinen Platz. Die sechs erfassten Zwangsheiraten stellte er der einen nachweisbaren Eheaufhebung gegenüber.
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