Synode setzt Kommission für Betroffene ein, Leistungen bis zu 20.000 Franken
Die reformierte Kirche in der Schweiz will Menschen, die in ihren Reihen sexuelle, physische oder spirituelle Gewalt erlebt haben, künftig nach einheitlichen Regeln behandeln. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, hat die Synode der evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), das Kirchen-Parlament, zu Wochenbeginn einstimmig eine nationale Kommission beschlossen.
Die Kommission soll die Anträge prüfen und Empfehlungen zur Höhe der Leistungen abgeben. Bislang mussten die einzelnen Mitgliederkirchen bei Missbrauchsfällen jeweils eigene Kriterien festlegen.
Künftig sind finanzielle Leistungen dann vorgesehen, wenn der Rechtsweg nicht mehr offensteht, etwa wegen Verjährung. Immaterielle Leistungen sollen dagegen in allen Fällen möglich sein.
Die EKS betont, dass es sich dabei nicht um Entschädigungen handle. Die Leistungen erkennen nach ihren Worten Leid an, das sich nicht ungeschehen machen lasse. Zugleich böten sie den Betroffenen die Möglichkeit, das erlittene Unrecht sichtbar zu machen.
Den Auftrag erhielten die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und die Haute école de travail social Lausanne (HETSL) gemeinsam. Die Untersuchung soll Grundlage für Prävention, Intervention, Anerkennung und Aufarbeitung von Missbrauchsfällen sein.
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