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Staatsanwaltschaft klagt Paraguays abgesetzten Staatschef Peña im Ueno-Fall an

Die Staatsanwaltschaft in Paraguay hat den abgesetzten Präsidenten Santiago Peña wegen Untreue und Selbstbegünstigung angeklagt und Untersuchungshaft beantragt. Auch der frühere Zentralbankchef Carlos Carvallo ist betroffen.

Staatsanwaltschaft klagt Paraguays abgesetzten Staatschef Peña im Ueno-Fall anSymbolbild
Foto: LVER · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsanwaltschaft klagt den abgesetzten Präsidenten Santiago Peña im Ueno-Fall wegen Untreue und Selbstbegünstigung an
  • Untersuchungshaft gegen Peña und Ex-Zentralbankchef Carvallo beantragt, Carvallo wird zudem falsche öffentliche Dokumente vorgeworfen
  • Beide machen keine Aussage, ein Gericht muss über das beantragte Einfrieren ihres Vermögens entscheiden

Die Staatsanwaltschaft in Paraguay hat den abgesetzten Präsidenten Santiago Peña im Zusammenhang mit der Ueno Bank angeklagt, wie die Salzburger Nachrichten berichten. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Selbstbegünstigung. Zudem beantragte die Anklagebehörde Untersuchungshaft gegen Peña und gegen den früheren Zentralbankchef Carlos Carvallo, der ebenfalls beschuldigt wird. Das teilte die Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz mit.

Er und Carvallo hätten jedoch von ihrem Recht Gebrauch gemacht, keine Aussage zu machen. Das berichtete das Nachrichtenportal abc.

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Gegen Carvallo erhebt die Anklage darüber hinaus den Vorwurf, öffentliche Dokumente mit falschem Inhalt angefertigt zu haben. Die Ermittler beantragten außerdem eine allgemeine Verfügungsbeschränkung über das Vermögen beider Beschuldigter sowie dessen Einfrieren. Mit diesen Maßnahmen sollen Vermögenswerte gesichert werden, aus denen sich mögliche finanzielle Schäden aus den mutmaßlichen Straftaten ausgleichen ließen. Ein Gericht muss nun über die Anträge entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass die Ermittlungen gerade erst begonnen hätten. Bislang bestehe ein Verdacht hinsichtlich der genannten Delikte, weitere Beweise würden noch zusammengetragen. Zeitweise hätten Kunden nicht auf ihre Konten zugreifen können.

Vorwürfe möglicher Interessenkonflikte wies er stets zurück.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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