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Slowakisches Paar klagt gegen verweigerte Anerkennung seiner Ehe

Ivan Novotný und Metod Špaček haben 2020 in Österreich geheiratet. Slowakische Behörden verweigern die Registrierung ihrer Ehe. Nun berufen sich die beiden auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Slowakisches Paar klagt gegen verweigerte Anerkennung seiner EheSymbolbild
Foto: Tumisu · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Das slowakische Paar Ivan Novotný und Metod Špaček klagt, weil die Behörden seine 2020 in Österreich geschlossene Ehe nicht anerkennen
  • Sie berufen sich auf ein EuGH-Urteil von November 2025, das unter Bedingungen die Anerkennung von EU-Auslandsehen verlangt
  • Das Innenministerium verweist auf die Verfassung und meint, EU-Recht verlange keine Registrierung als Ehe für die Freizügigkeit

Das gleichgeschlechtliche Paar Ivan Novotný und Metod Špaček klagt gegen slowakische Behörden, weil diese seine 2020 in Österreich geschlossene Ehe nicht anerkennen. Die beiden Männer wollen erreichen, dass ihre im EU-Ausland gültige Ehe auch in der Slowakei registriert wird, wie der Guardian berichtet.

In der Slowakei gibt es weder die gleichgeschlechtliche Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft. Novotný und Špaček, die beide als Juristen und früher als Diplomaten gearbeitet haben, verlangten nach eigenen Angaben jedoch nicht, dass ihr Heimatland gleichgeschlechtliche Eheschließungen ermöglicht. Es gehe ihnen um die Anerkennung einer Ehe, die rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen worden sei.

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Dabei berufen sie sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November 2025. Das Gericht hatte im Fall eines gleichgeschlechtlichen polnischen Paares entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten eine solche Ehe anerkennen müssten, wenn das Paar sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt, in einem anderen EU-Land gelebt und dort ein Familienleben begründet oder gefestigt habe. Das Urteil verpflichte die Mitgliedstaaten jedoch nicht dazu, gleichgeschlechtliche Eheschließungen im eigenen Land zu erlauben.

Novotný sagte, er und Špaček führten in Bratislava ein gutes Leben und würden im Alltag nicht unmittelbar behindert. Als Špaček während der Covid-Pandemie im Krankenhaus behandelt worden sei, habe eine Ärztin Novotný als Ehemann eingetragen und ihm medizinische Informationen gegeben. Das sei jedoch geschehen, weil die Ärztin freundlich gewesen sei, nicht weil sie dazu verpflichtet gewesen wäre. Nach Novotnýs Darstellung könne jemand Schwierigkeiten bereiten, wenn die rechtliche Anerkennung fehle.

Die slowakischen Behörden begründeten die Ablehnung in einem von Innenminister Matúš Šutaj Eštok unterzeichneten Schreiben. Weil die slowakische Verfassung die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiere, gebe es keine rechtliche Grundlage für die formelle Anerkennung der Heiratsurkunde, sagte Špaček. Er war früher Büroleiter der liberalen ehemaligen Präsidentin Zuzana Čaputová.

Auch Marián Žáry Kukelka klagt gegen slowakische Behörden. Er heiratete seinen Partner Ondrej 2023 im österreichischen Hainburg an der Donau. Der Rundfunkmoderator des öffentlich-rechtlichen Senders STVR verwendet nach eigenen Angaben den vollständigen gemeinsamen Ehenamen im Radio. In seinen offiziellen Dokumenten steht jedoch weiterhin der Name Marián Kukelka. Die Anerkennung des Namens sei für sein tägliches Leben nicht notwendig, für ihn aber eine Würdigung seines Partners.

Žáry Kukelka sagte, die ant auf LGBTQ+-Personen gerichtete Rhetorik vieler slowakischer Politiker trage zu einer zunehmend feindseligen Atmosphäre bei. Im vergangenen Jahr habe die Regierung von Robert Fico Verfassungsänderungen unterstützt, die nur zwei Geschlechter anerkannten und Beschränkungen bei Adoptionen verschärften. Hainburg an der Donau sei seit einer Änderung des österreichischen Rechts von LGBTQ+-Paaren aus der Slowakei, die dort heiraten wollten, stark in Anspruch genommen worden.

Das slowakische Innenministerium erklärte, es sei unabhängig davon, ob eine Ehe im Ausland gültig sei, an die geltende Verfassung und Rechtsordnung gebunden. Es erkenne den Vorrang des EU-Rechts an, vertrete aber die Auffassung, dass die Anerkennung für Zwecke der Freizügigkeit keine Registrierung als Ehe voraussetze. Die Verwaltung könne keine Entscheidungen des Gesetzgebers oder des Verfassungsgesetzgebers ersetzen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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