Anlass ist der Fall eines Wiener Schülers, dessen Ausschluss vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben wurde. Wie die Salzburger Nachrichten berichten, soll Lehrkräften künftig ein rechtlicher und organisatorischer Rahmen zur Verfügung stehen, um rechtswidrige Aufnahmen und Schummelversuche zu unterbinden.
Der Schüler war seit vergangenem Dezember mit einer Smartbrille von Meta in den Unterricht gekommen. Die Brille verfügt über Spracherkennung, ein Mikrofon und eine Kamera. Der Bub legte der Schule eine ärztliche Bestätigung vor, wonach er die konkrete Datenbrille wegen einer Aufmerksamkeitsstörung benötige.
Lehrkräfte sowie Mitschülerinnen und Mitschüler hätten sich durch die Brille überwacht und eingeschränkt gefühlt. Die Schule führte deshalb kurzfristig über die Hausordnung ein Verbot von Smartbrillen ein. Der Schüler missachtete dieses laut „Standard“ mehrfach und wurde teils für mehrere Wochen suspendiert, bevor ihn die Schule verwies. Die Eltern klagten dagegen.
Das Bundesverwaltungsgericht hob den Schulausschluss auf. Die Schule beziehungsweise die Bildungsdirektion habe keine Beweise für tatsächliche Aufnahmen vorlegen können, begründete das Gericht seine Entscheidung. Bei der Brille müssten zwar LED-Lichter anzeigen, dass die Aufnahmefunktion aktiv sei. Diese seien jedoch leicht zu übersehen und könnten entfernt werden.
Das Gericht habe die Besorgnis der Mitschüler zur Kenntnis genommen.
Das Bildungsministerium hält diese Entscheidung für nicht ausreichend. Ein effektiver Rechtsschutz sei deshalb nicht möglich.
Die Bildungsdirektion hat eine außerordentliche Revision erhoben. Sollte diese zugelassen werden, wird der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof verhandelt.
Das Ministerium prüft zudem grundsätzlich, wie ein Verwendungsverbot für Smartbrillen und ähnliche Gegenstände an Schulen technisch-organisatorisch und rechtlich sichergestellt werden kann.
Aus Schulen werde außerdem von Schummelversuchen mit Smartglasses und ähnlichen Technologien berichtet. Dazu zählen laut der Meldung auch versteckt getragene In-Ear-Kopfhörer, deren Verwendung nach der IKT-Schulverordnung verboten sei. Lehrkräfte sollen deshalb künftig über einen effektiven Handlungsrahmen verfügen, um rechtswidrige Aufzeichnungen und Schummelversuche zu verhindern.
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