In Baden-Württemberg sind in den vergangenen Jahren acht Ehen mit Minderjährigen aufgehoben worden. Die Fälle reichen von 2018 bis 2024.
Das Regierungspräsidium Tübingen ist seit 2012 landesweit für das Thema Kinderehen zuständig. Nach Angaben der Behörde geht es ausschließlich um Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Standesämter oder Standesamtsaufsichten zeigen die Fälle dem Regierungspräsidium an.
Diese seien stets unter 18 Jahre alt gewesen.
Bei einer aufgehobenen Ehe aus dem Jahr 2020 waren beide Partner irakische Staatsangehörige. Der Mann sei damals 17 Jahre alt gewesen, das Mädchen elf, geht aus der Antwort des Innenministeriums hervor.
Auch der Tod eines Ehepartners könne eine Aufhebung verhindern.
AfD-Chefin Alice Weidel reagierte bei einem Pressegespräch am Dienstag zum Familiennachzug von Migranten empört auf die Zahlen. Die jüngste „Braut“ sei erst elf Jahre alt gewesen, sagte Weidel. Sie bezeichnete es als nicht hinnehmbar, was in Deutschland möglich sei, und kündigte an, unter einer AfD-geführten Regierung werde mit Kinderehen sofort Schluss sein.
Der Bundestag beschloss 2024 neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden.
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