Das Landgericht Köln hat Snapchat verpflichtet, den Umgang mit Nutzerdaten zu ändern. Nach dem Urteil darf die Betreiberin personenbezogene Daten, die über den KI-Chatbot MyAI erhoben werden, nicht ohne Rechtsgrundlage zu Werbezwecken verarbeiten. Das Unternehmen kündigte Rechtsmittel an. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Snap Group Limited. Wie Spiegel Online berichtet, ging es insbesondere um einen Hinweis, wonach MyAI von Nutzerinnen und Nutzern angegebene Informationen zur Verbesserung von Snap-Produkten und zur Personalisierung des Nutzungserlebnisses, unter anderem für Anzeigen, verwenden könne.
Der Chatbot ist in die Messenger- und Fotoapp Snapchat integriert. Nach Angaben des VZBV würden Minderjährige im Chat dazu ermuntert, persönliche Daten zu teilen. VZBV-Vorständin Ramona Pop erklärte, der Chatbot gebe sich als Freund oder Freundin aus und schaffe dadurch ein Vertrauensverhältnis, das zur Preisgabe sensibler Informationen verleite. Diese Daten würden anschließend genutzt, um gezielt Werbung auszuspielen.
Das Gericht wies diese Argumentation unter Hinweis auf Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung zurück. Auch freiwillig mitgeteilte persönliche Daten dürften dem Urteil zufolge nicht für zielgerichtete Werbung verwendet werden.
Snapchat darf ab einem Alter von 13 Jahren genutzt werden.
Das Gericht beanstandete außerdem die Voreinstellungen für Werbung. In der App seien unter dem Bereich „Interessen und Lifestyle“ die Themen Politik, Alkohol und Glücksspiel bereits ausgewählt, ohne dass Nutzerinnen und Nutzer aktiv handeln müssten. Für Minderjährige dürfe Snapchat Alkohol und Glücksspiel jedoch nicht vorauswählen, weil dies gegen das gesetzliche Verbot verstoße, entsprechende Werbung an Kinder und Jugendliche auszuspielen.
Eine Unternehmenssprecherin erklärte auf Anfrage, Snap habe zu keinem Zeitpunkt zugelassen, dass Minderjährige Werbung für Alkohol oder Glücksspieldienste erhielten. Dies hätte jederzeit gegen die Werberichtlinien des Unternehmens verstoßen. Diese Richtlinien umfassten unter anderem Altersbeschränkungen für entsprechende Anzeigen.
Das Landgericht erklärte auch die derzeitigen Datenschutzeinstellungen für unzureichend. Snapchat habe eine weitgehende Zustimmung zur Verarbeitung von Daten für Werbezwecke voreingestellt aktiviert und wolle Daten an Werbepartner weitergeben. Rechtmäßig sei die Verarbeitung nach Auffassung des Gerichts nur, wenn Nutzerinnen und Nutzer aktiv einwilligten.
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