Der Schweizer Bundesrat will die geplante Regulierung grosser Online-Plattformen beim Jugendschutz verschärfen. Die Dienste sollen Risiken für Minderjährige identifizieren und vermindern. Zudem soll personalisierte, auf Profiling basierende Werbung für Kinder und Jugendliche untersagt werden, wie 20 Minuten Schweiz berichtet.
Ein pauschales Verbot von sozialen Medien sei in der Vernehmlassung kaum gefordert und teilweise ausdrücklich abgelehnt worden.
Die Plattformen sollen nach dem Entwurf auch offenlegen, nach welchen Kriterien ihre Empfehlungssysteme funktionieren. Nutzer müssen informiert werden und eine Begründung erhalten, wenn Inhalte gelöscht oder Konten gesperrt werden. Vorgesehen sind zudem kostenlose Beschwerdeverfahren, die Teilnahme an der Streitbeilegung, eine eindeutige Kennzeichnung von Werbung, ein öffentlich zugängliches Werbearchiv und jährliche Transparenzberichte.
Das Meldeverfahren soll künftig für alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte gelten und nicht nur für einen festen Katalog. Eine Ausweitung der Regeln auf kleinere Dienste lehnt der Bundesrat ab.
Medienminister Albert Rösti sagte, die Vorlage mache keine neuen Vorgaben dazu, was in sozialen Medien gesagt werden dürfe. Die Behörden erhielten keine Möglichkeit, gegen Inhalte vorzugehen. Eine Pflicht zur Risikominderung sei mit Ausnahme des Jugendschutzes nicht vorgesehen. Damit unterscheide sich die Schweizer Lösung vom Digital Services Act der EU, der eine solche Pflicht umfassender vorsehe.
Rösti erklärte, der Bundesrat wolle die freie Meinungsäusserung schützen und eine Regulierung von Inhalten vermeiden. Die Plattformen seien ein wesentlicher Teil der Kommunikationsinfrastruktur.
Bei Verstössen kann das Bundesamt für Kommunikation Massnahmen verlangen. Bleiben diese wirkungslos, kann der Zugang zu Plattformen eingeschränkt werden. Zudem sind bei bestimmten Verstössen Bussen von bis zu 6 Prozent des weltweiten durchschnittlichen Jahresumsatzes möglich. Bei einem Verstoss gegen die Auskunftspflicht können es bis zu 10 Prozent sein.
Danach beginnt der parlamentarische Prozess. Rösti sagte, eine Schlussabstimmung im Parlament könne hoffentlich bis Ende 2028 stattfinden; eine Volksabstimmung wäre damit 2029 möglich. Zur langen Dauer verwies er auf interne Prozesse und erklärte, es gebe keinen Grund zur Eile.
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