Das Gericht sei nach einem dreimonatigen Prozess überzeugt, dass der Hauptangeklagte als Agent des Iran Brand- und Mordanschläge vorbereitet habe.
Diese hätten ihm Aufträge erteilt, die er in Deutschland habe umsetzen sollen. Geplant gewesen seien unter anderem Anschläge auf koschere Geschäfte in Berlin sowie auf Volker Beck und Josef Schuster.
Beck ist ehemaliger Grünen-Bundestagsabgeordneter und heute Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft. Schuster ist Präsident des Zentralrats der Juden. Die Vorsitzende Richterin sagte im Urteil, die geplanten Anschläge seien zentral vom Iran gesteuert und zur dezentralen Ausführung vorgesehen gewesen. Der Iran habe versucht, Terror nach Deutschland zu exportieren und jüdisches Leben anzugreifen.
Beide Angeklagten waren im vergangenen Jahr nach Hinweisen von Geheimdiensten in Dänemark festgenommen worden. Beck sagte während einer Prozesspause, ein erster Hinweis sei vom israelischen Geheimdienst Mossad gekommen. Ohne diesen Hinweis wäre er heute vermutlich nicht mehr am Leben. Nach Angaben der Richterin stammten viele Erkenntnisse auch vom deutschen Verfassungsschutz.
Das Gericht lehnte Becks Antrag ab, dem Verfahren als Nebenkläger beizutreten. Weil es noch keinen Anschlagsversuch gegeben habe, reiche die Vorbereitung eines solchen nach Auffassung des Gerichts dafür nicht aus. Beck hat dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er sagte, er lebe seit vielen Jahren mit Morddrohungen. Die konkrete Planung seiner Ermordung fühle sich jedoch anders an; deshalb wäre er gern mehr als nur Objekt des Prozesses gewesen.
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