Union und SPD streiten über eine Reform des deutschen Arbeitszeitgesetzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit gelten soll. DW Deutsch berichtet, dass die Gespräche über den im Koalitionsvertrag vereinbarten Umbau derzeit festgefahren sind.
Nach den geltenden Regeln sind grundsätzlich höchstens acht Arbeitsstunden pro Werktag erlaubt. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn die zusätzliche Arbeitszeit ausgeglichen wird. In bestimmten Bereichen wie Rettungsdiensten, dem Gesundheits- und Sicherheitswesen sowie in Kraftwerken, Raffinerien und der Chemieindustrie sind bereits Schichten von bis zu zwölf Stunden möglich.
Ein Beispiel dafür ist eine Bio-Raffinerie des finnischen Biotechnologiekonzerns UPM im sachsen-anhaltischen Leuna. Das Unternehmen sucht unter anderem einen Chemikanten für die Inbetriebnahme neuer Anlagen und setzt die Bereitschaft zu zwölfstündigen Schichten voraus. Der Betrieb arbeite im kontinuierlichen Schichtbetrieb, mit Zustimmung des Betriebsrats und nach ordnungsgemäßer Vereinbarung.
Wirtschaftsverbände und CDU/CSU fordern nach Angaben von DW Deutsch seit längerer Zeit mehr Flexibilität. Besonders in der Tourismusbranche, bei Projektarbeit und in der Gastronomie hielten Unternehmen die geltenden Regeln wegen saisonaler Schwankungen und unregelmäßiger Arbeitsspitzen für zu unflexibel.
Der Schichtleiter habe das Modell mit drei Arbeitstagen pro Woche als besonders gut bezeichnet, weil dadurch viel Zeit für die Familie bleibe. Merz habe daraus abgeleitet, dass eine allgemeine Lockerung des Arbeitszeitgesetzes sinnvoll sei. Längere Arbeitstage seien nicht automatisch Ausbeutung, sondern könnten für Betriebe und Beschäftigte eine Möglichkeit zu flexibleren Arbeitszeiten sein.
Die SPD und die Gewerkschaften lehnen eine Änderung in der von der Union geforderten Form ab. Ver.di warnt demnach vor negativen Folgen längerer Arbeitstage für die Gesundheit sowie vor Nachteilen für Menschen mit Familien- und Pflegeaufgaben.
Das damals von Bärbel Bas geführte Bundesarbeitsministerium legte im Juni 2026 einen ersten Reformentwurf vor. Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sollte demnach nur dort möglich werden, wo Arbeitgeber und Gewerkschaften die Bedingungen in einem Tarifvertrag festlegen. Zusätzlich sollte es Regelungen zum Gesundheitsschutz und eine elektronische Erfassung der Arbeitszeiten geben.
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Annika Klose erklärte, Flexibilisierung dürfe keine Einbahnstraße sein. Beschäftigte sollten beispielsweise die Möglichkeit haben, am Nachmittag ein Kind zum Fußballtraining zu bringen und danach weiterzuarbeiten. Es dürfe aber nicht dazu kommen, dass der Arbeitgeber gegen den Willen eines Beschäftigten eine Schicht von 9 bis 22 Uhr anordne.
Die Union und Arbeitgeberverbände wiesen den Entwurf zurück. Seitdem liegt die Reform auf Eis.
Anfang Oktober legten mehrere SPD-Arbeitsgemeinschaften ein Papier mit dem Titel „Selbstbestimmt statt dereguliert“ vor. Darin verlangen sie zusätzlich, Arbeitgeber und Beschäftigte sollten gemeinsam und einvernehmlich über die Arbeitszeiten entscheiden. Die Debatte ist damit zu einem Grundsatzstreit über die Grenzen betrieblicher Flexibilität und den Schutz der Beschäftigten geworden.
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