Die Interessenvertretungen der Windkraft- und Photovoltaikbranche kritisieren die neue Netzkosten-Grundsatzverordnung der E-Control scharf. Sie verhindere den notwendigen Ausbau von Batteriespeichern in Österreich, erklärten die Verbände, wie die Kleine Zeitung berichtet.
Der Gesetzgeber habe Batteriespeicher im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz Pumpspeicherkraftwerken gleichstellen wollen. Beide sollten demnach 20 Jahre von den Netzkosten befreit sein.
Dort würden seit 2023 jährlich rund 4 Gigawatt an Batteriespeichern gebaut. Für Österreich seien nach Angaben der Erneuerbaren-Verbände 15 Gigawatt nötig, damit Batteriespeicher einen preisdämpfenden Effekt auf die Strompreise hätten.
Die E-Control gehe hingegen, wie Vorstand Alfons Haber im Juli gesagt habe, in den kommenden zehn Jahren von einem Bedarf zwischen 3 und 5 Gigawatt aus. Schmidt schätze, dass auf Grundlage der neuen Verordnung nicht einmal ein Gigawatt gebaut werde. Bereits nach 200 bis 300 Megawatt würden sich die Speicher gegenseitig kannibalisieren, sagte er.
Die Erneuerbaren-Verbände fordern eine Überarbeitung der Verordnung im Sinne des Gesetzes. Auch bei der geplanten Verordnung zu den konkreten Netzentgelten für 2027 werde man versuchen, Änderungen zu erreichen, sagte Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.
Speicher nähmen Strom aus Erzeugungsanlagen und aus dem Netz auf, wenn viel Wind- oder Solarstrom verfügbar sei, und gäben ihn bei Bedarf wieder ab. Dadurch könnten sie das Stromnetz entlasten, den erforderlichen Netzausbau verringern und Kosten einsparen, argumentieren die Branchenvertreter.
Studien der TU Graz und der APG zufolge liege der Speicherbedarf im Jahr 2030 bei rund 10,2 Gigawattstunden. Derzeit verfüge Österreich über 4 Gigawattstunden.
Die E-Control erließ die Verordnung zu Wochenbeginn. Ihre Vorstände erklärten, Netzkosten seien kein Förderinstrument für Batteriespeicher. Eine Befreiung würde dazu führen, dass Haushalte und Unternehmen höhere Netzkosten tragen müssten.
Windkraft-Vertreter Florian Maringer wies die Förderargumentation zurück. Es gehe darum, dass die Verordnung nicht bremsend wirke. Schmidt sagte, nach dem neuen Stromwirtschaftsgesetz sollten die Systemkosten verursachergerecht verteilt werden. Speicher, die keine Kosten verursachten und systemdienlich eingesetzt würden, könnten die Systemkosten für alle senken.
Kommentare (0)