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Hubertz kündigt Gesetz gegen Vergesellschaftung von Wohnraum an

Bundesbauministerin Verena Hubertz will ein Gesetz zum Schutz von Investitionen im Wohnungsmarkt auf den Weg bringen. Zugleich plant sie mit Finanzminister Lars Klingbeil eine Wohnungsbaugesellschaft, die 2027 starten soll.

Hubertz kündigt Gesetz gegen Vergesellschaftung von Wohnraum anSymbolbild
Foto: Dusan_Cvetanovic · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Verena Hubertz plant ein Investitionsschutzgesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum und warnt vor einem Schnellschuss
  • Bund und Partner sollen ab 2027 eine schlanke Wohnungsbaugesellschaft mit 51 Prozent Bundesanteil starten
  • Die Gesellschaft soll mit großen Aufträgen, Partnern am Markt und dem AAA-Rating des Bundes günstiger bauen und finanzieren

Bundesbauministerin Verena Hubertz arbeitet an einem Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum. Mit diesem Geld könne man ganze Stadtteile bauen.

Das geplante Investitionsschutzgesetz solle „so schnell es geht“ kommen, müsse aber sorgfältig ausgearbeitet werden. Ein Schnellschuss könne die Lage verschlimmern, sagte Hubertz. Die Federführung liege beim Innenministerium, während sie Regelungen für den Immobilienbereich einbringe.

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Dabei gehe es um die Eigentumsgarantie und die Möglichkeit zur Vergesellschaftung. Die Details seien derzeit noch zwischen den beteiligten Stellen in Abstimmung.

Die SPD setze stattdessen auf mehr und bessere Wohnungen, den Schutz von Mietern sowie verlässliche Regeln für Investitionen.

Hubertz kündigte außerdem gemeinsam mit Finanzminister Lars Klingbeil eine Wohnungsbaugesellschaft des Bundes an. Das Konzept solle noch im Herbst vorgestellt werden. Ziel sei ein Start im Jahr 2027.

Die Gesellschaft solle als schlankes Konstrukt und nicht als Behörde organisiert werden. Eine neue Baufirma sei ebenfalls nicht geplant. Stattdessen wolle der Bund mit Partnern auf dem Markt zusammenarbeiten und Aufträge vergeben, um Produktionskapazitäten auszulasten.

Der Bund könne dabei große Aufträge vergeben und dadurch Preisvorteile erzielen, sagte Hubertz. Zudem solle das AAA-Rating des Bundes für günstige Finanzierungskonditionen genutzt werden. Geplant sei eine Beteiligung des Bundes von 51 Prozent; 49 Prozent sollten bei externen Partnern liegen. Diese könnten aus der freien Wirtschaft oder aus kommunalen und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften kommen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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