InstaNews Die Zeitung
Blaulicht

Staatsanwaltschaft untersucht Zahlungen an Maudets Unterstützungsverein

Mehr als 20’000 Franken sollen unter mutmasslich falschen Namen an einen Unterstützungsverein für den Genfer Staatsrat geflossen sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung.

Staatsanwaltschaft untersucht Zahlungen an Maudets UnterstützungsvereinSymbolbild
Foto: Tumisu · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Genfer Staatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren wegen verdächtiger Wahlkampfzahlungen an Maudets Unterstützungsverein
  • Mehr als 20’000 Franken von fünf anonymen Spendern flossen an den Verein; die Polizei durchsuchte dessen Räume
  • Der Treuhand-Geschäftsführer steht wegen Urkundenfälschung unter Verdacht, Maudet selbst wird derzeit nicht beschuldigt

Die Genfer Staatsanwaltschaft hat wegen verdächtiger Zahlungen im Wahlkampf des Staatsrats Pierre Maudet aus dem Jahr 2023 ein Strafverfahren eröffnet, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Am 23. September durchsuchte die Polizei in diesem Zusammenhang Räume einer Treuhandgesellschaft und des Unterstützungsvereins. Ein Verdächtiger befinde sich in Untersuchungshaft, berichtete RTS.

Nach Angaben von RTS flossen mehr als 20’000 Franken von fünf anonymen Spendern an den Verein zur Unterstützung Maudets. Eine involvierte Treuhandgesellschaft habe die Rechtmässigkeit der Zahlungen bestätigt.

Krasnodar erhöht Alarmstufe wegen Öl an der Schwarzmeerküste
Auch interessantKrasnodar erhöht Alarmstufe wegen Öl an der Schwarzmeerküste

Die Staatskanzlei habe deshalb bereits administrative Sanktionen gegen den Verein und die Treuhandgesellschaft verhängt.

Sie bestreite die Zahlung und habe im vergangenen Jahr Strafanzeige erstattet. Aufgrund dieser Anzeige und des Verdachts auf Urkundenfälschung leitete die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein.

Dem Geschäftsführer der Treuhandgesellschaft werde Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Präsidentin des Unterstützungsvereins habe den Status einer Auskunftsperson. Pierre Maudet, der Begünstigte der Spenden, werde laut RTS derzeit nicht beschuldigt. Für den Geschäftsführer und die Vereinspräsidentin gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.