Banken müssen Kunden nicht autorisierte Zahlungen zunächst innerhalb eines Geschäftstages erstatten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Urteil mit dem Aktenzeichen C-70/25 entschieden, wie n-tv berichtet. Erst danach kann das Kreditinstitut versuchen, den Kunden am Schaden zu beteiligen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Bank dem Kunden vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachweist. Die neue Regelung gilt für Zahlungen, die der Kunde nicht autorisiert hat. Dazu zählen laut Urteil sowohl Online-Betrug als auch klassischer Kreditkartenbetrug.
Kunden müssen ihre Bank über den nicht autorisierten Zahlungsvorgang informieren. Danach muss das Kreditinstitut das verlorene Geld zunächst wieder gutschreiben. In diesem Fall muss sie die nationale Aufsichtsbehörde informieren und ihre Gründe darlegen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war der Fall einer Kundin in Polen. Dieser führte zu einer Website, die der Internetseite ihrer Bank ähnelte. Nachdem die Frau dort ihre Bankdaten eingegeben hatte, erbeutete ein Betrüger 700 Euro.
Die Kundin verlangte von ihrer Bank eine Erstattung. Das Kreditinstitut lehnte dies ab, woraufhin die Frau klagte. Das zuständige polnische Gericht legte dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Rechts vor.
Nach der Erstattung kann die Bank Schadenersatz vom Kunden verlangen, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten verstoßen hat. Kann nicht mehr geklärt werden, wie die Täter an das Geld gelangten, bleibt der zunächst gutgeschriebene Betrag nach der Darstellung des Artikels auf dem Konto des Kunden.
Nach dem Verständnis von n-tv könnte das Urteil auch rückwirkend gelten. Kunden, deren Konten bereits vor zwei Jahren ohne Autorisierung belastet worden seien und deren Banken eine Erstattung bislang verweigert hätten, könnten demnach unter Berufung auf die Entscheidung eine Gutschrift verlangen.
Wenn eine Bank die Erstattung verweigert oder nach der Gutschrift Schadenersatz fordert, sollten Betroffene fachkundige anwaltliche Unterstützung suchen. Als Beispiel nennt der Beitrag die Interessengemeinschaft Widerruf, die bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten in Finanzfragen von spezialisierten Anwälten unterstützt werde.
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