Eine ergänzende Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Kärnten stellt die bisherige Darstellung des Einsatzes am Peršmanhof infrage. Damit wäre die Version eines allein handelnden Beamten nicht mehr haltbar.
Der Einsatz fand zwei Monate vor der Veröffentlichung des Berichts einer Expertenkommission am 23. Oktober 2025 statt. Beteiligt waren die Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sowie das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Die Kommission bewertete den Einsatz in Teilen als unverhältnismäßig und rechtswidrig.
Das Land Kärnten zeigte Klösch daraufhin an.
Klösch habe sich öffentlich bislang nicht geäußert und Anfragen unbeantwortet gelassen. Er erklärte, es handle sich um ein laufendes Verfahren. Die Landespolizeidirektion Kärnten könne sich aus rechtlichen Gründen nicht dazu äußern, teilte ihr Leiter der Öffentlichkeitsarbeit, Rainer Dionisio, mit.
Der Einsatz am Peršmanhof hatte politische und diplomatische Reaktionen ausgelöst. Beteiligte eines Antifa-Camps sowie Nachfahren eines NS-Massakers seien traumatisiert und verstört worden. ÖVP-Landeschef Martin Gruber und die Polizei-Gewerkschaft stellten die Legitimation der Expertenkommission infrage. Gruber kritisierte, die Kommission schwinge sich zum Richter auf.
Am 25.
Der vierstündige Einsatz war mit Anzeigen und anonymen Hinweisen begründet worden, unter anderem wegen mutmaßlich unrechtmäßig aufgestellter Zelte während des Camps. Nachdem Personen die Feststellung ihrer Identität verweigert hatten, wurden drei Beamte der Schnellen Interventionsgruppe, eine Diensthundeführerin und ein Polizeihubschrauber nachgefordert. Gegen drei führende Beamte des Einsatzes laufen Ermittlungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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