Der guatemaltekische Anwalt Juan Francisco Solorzano Foppa ist in Guatemala-Stadt erschossen worden. Zwei Männer hatten ihn am Samstag (17. Oktober) während eines Besuchs in einem Sportzentrum angegriffen, wie die Hindustan Times berichtete. Solorzano Foppa starb an den Folgen der Schüsse.
Solorzano Foppa war 43 Jahre alt und hatte als früherer Staatsanwalt und Anti-Korruptionsanwalt einen Namen. Er hatte Fehlverhalten einiger der mächtigsten Politiker, Wirtschaftsführer und Unternehmen in Guatemala öffentlich angeprangert. Im Jahr 2023 trat er kurzzeitig dem Verteidigerteam des Journalisten Jose Ruben Zamora bei.
Die Polizei teilte mit, sie habe kurz nach der Tat zwei Männer festgenommen. Zudem seien eine kurzläufige Schusswaffe vom Typ Karabiner und ein Motorrad sichergestellt worden. Die Festnahmen und die Sicherstellung der Waffe stünden im Zusammenhang mit dem Fall.
Präsident Bernardo Arevalo verurteilte den Mord an dem früheren Staatsanwalt auf seinem offiziellen X-Konto als feige. Die Täter, die direkt geschossen hätten, und diejenigen, die die Tat angeordnet hätten, müssten mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen, schrieb er. Arevalo erklärte, er habe seine Regierung angewiesen, sich mit den zuständigen Behörden abzustimmen, um die Tat aufzuklären. Wer glaube, Terror könne die Menschen in Guatemala und seine Regierung einschüchtern, irre sich.
Solorzano Foppa leitete die Ermittlungsabteilung für Verbrechen bei der Staatsanwaltschaft und später die Steuerbehörde SAT, und zwar von 2016 bis 2018. In dieser Zeit half er nach Angaben der Quelle, dutzende mächtige Wirtschaftsfiguren Guatemalas strafrechtlich zu verfolgen und unbezahlte Steuern einzutreiben.
Im Jahr 2025 hatte Solorzano Foppa einen Zusammenhang zwischen der Bande Barrio 18 und der Partei Nationale Einheit der Hoffnung behauptet. Außerdem sprach er von Verbindungen zwischen kriminellen Banden und dem Justizsystem. Im Fall Zamora musste er das Mandat niederlegen, nachdem ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, das Verfahren behindert und Informationen vernichtet oder verborgen zu haben.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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