Nach einer Durchsuchung ihres Hauses in Washington durch Bundesagenten am 12. Oktober hat sich die US-Abgeordnete Ilhan Omar auf der Plattform X gemeldet. Wie die Hindustan Times berichtet, schrieb sie, es gehe ihr gut, und sie werde sich nicht zum Schweigen bringen lassen.
Ein X-Nutzer hatte gefragt, wo Omar sich aufhält, da man sie seit Längerem nicht mehr öffentlich gesehen habe. Der KI-Chatbot Grok auf X antwortete, seit der Durchsuchung vor dem 12. Oktober habe es keine bestätigten öffentlichen Auftritte Omars gegeben. Ihr Team setze Haustürgespräche und Veranstaltungen fort. Bei einer Unterstützungskundgebung in Minneapolis sei zudem eine Botschaft von ihr verlesen worden, in der sie angekündigt habe, bald in den Wahlkampf zurückzukehren.
In einem weiteren Beitrag vom 16. Oktober dankte Omar allen, die in den vergangenen Jahren an ihrer Seite gestanden hätten. Die Zeit sei beängstigend gewesen, schrieb sie, doch sie sei in ihrer Arbeit und im Dienst an ihren Wählern stets verwurzelt geblieben. Trump und seine Regierung seien seit ihrem Einzug in den Kongress hinter ihr her. Sie habe sich ihm immer entgegengestellt, und daran werde sich nichts ändern.
Bereits am 12. Oktober hatte Omar geschrieben, die Durchsuchung sei ein Versuch, politische Gegner ins Visier zu nehmen und Bundesstrafverfolgung zu instrumentalisieren. Seit zehn Jahren ziele Trump mit haltlosen Lügen und Rufmordkampagnen auf sie ab. Die Durchsuchung sei die jüngste Eskalation seiner Kampagne der politischen Einschüchterung.
Laut The Guardian hat das Justizministerium die Ermittlungen aufgenommen, nachdem Trump und konservative Medienfiguren jahrelang unbewiesene Gerüchte verbreitet hatten. Demnach solle Omars Ex-Ehemann in Wahrheit ihr Bruder sein, und sie habe ihn geheiratet, damit er einen Einwanderungsstatus erhalte. Omar, die bekannteste Somali-Amerikanerin in den USA, hat dies bestritten.
Unter Berufung auf Quellen im Umfeld der Ermittlungen berichtete Fox News, die Durchsuchung stehe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Betrugsermittlung zu Omars Einwanderungsunterlagen. Diese Unterlagen seien von ihrem Vater ausgefüllt worden, als sie noch ein Kind war. Omars Anwälte ließen laut Wall Street Journal mitteilen, es gebe keine legitime Grundlage für die Annahme, sie habe gegen ein Gesetz zu ihrem Staatsbürgerschaftsstatus verstoßen.
Die Ermittlungen begannen nur wenige Wochen vor den Zwischenwahlen am 3. November, bei denen Omar kandidiert. Demokraten warfen Donald Trump vor, seine Macht zu missbrauchen, um einen politischen Gegner ins Visier zu nehmen. Trump bestritt nach der Durchsuchung, an den Ermittlungen beteiligt gewesen zu sein. Er habe Omar persönlich immer für durch und durch unehrlich gehalten, das habe jedoch nichts mit ihm zu tun.
Omars Anwälte haben das US-Justizministerium aufgefordert, Gegenstände zurückzugeben, die Bundesagenten bei der Durchsuchung aus ihrem Haus mitgenommen haben. Wie die Nachrichtenagentur Associated Press unter Berufung auf einen Brief am Freitag berichtete, sei die Beschlagnahme weder gerechtfertigt noch rechtmäßig gewesen. Das Wall Street Journal, das den Brief zuerst veröffentlichte, zitierte die Anwälte mit der Auffassung, die Ermittlung sei rachsüchtig und politisch motiviert, verletze Omars verfassungsmäßige Rechte und bedrohe die Gewaltenteilung. Zudem forderten sie, sämtliche bei der Durchsuchung entstandenen Ton- und Videoaufnahmen aufzubewahren.
Der frühere US-Präsident Barack Obama kritisierte Äußerungen von Tom Homan. Laut The Guardian hatte Homan am Samstag von einem Moderator des Senders Fox News gefragt, ob die Ermittlungen eine Ausbürgerung und anschließende Abschiebung Omars umfassen könnten. Homan antwortete, dies sei selbstverständlich.
Obama schrieb am Sonntag auf X, die volle Macht der Bundesregierung werde gegen einen gesetzestreuen gewählten Amtsträger eingesetzt, weil sie es gewagt habe, den Präsidenten zu kritisieren. Er rief alle Amerikaner auf, Omar zu verteidigen. Würde dies zur neuen Normalität, gebe es keinen Grund anzunehmen, dass es bei ihr bleibe oder dass künftige Präsidenten beider Parteien nicht dasselbe tun würden.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
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