Wie der Tages-Anzeiger berichtet, stützte das Gericht seinen Entscheid in erster Linie darauf, dass wesentliche Beweismittel rechtswidrig beschafft worden waren, allen voran das Handy des Angeklagten. Die Beweise wurden deshalb als nicht verwertbar eingestuft.
Der Fall reicht zurück in den Mai 2019. In einer Pizzeria in Biel wurde damals ein Angestellter im Keller gefoltert und anschliessend im Kühlraum eingesperrt. Seine kurdischen Mitarbeitenden hielten ihn für einen Verräter. Sie nahmen ihm das Handy ab und fanden darauf Nachrichten, die nahelegten, dass er Informationen an den türkischen Geheimdienst weitergegeben hatte.
Für die Tat wurden vier seiner Peiniger verurteilt, und zwar zu bedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafen. Sie hatten ihr Opfer über Stunden bedroht und geschlagen und es zum Erfrieren im Kühlraum zurückgelassen. Der als Spion enttarnte Mann geriet jedoch selbst ins Visier der Justiz. Die Bundesanwaltschaft hielt es für erwiesen, dass durch seine Informationen Menschen in der Schweiz gefährdet worden seien, die verraten worden waren. Gefährdet seien demnach ihre Freiheit sowie ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben gewesen.
Empfänger seien der türkische Geheimdienst MIT sowie die Polizei im türkischen Diyarbakir gewesen.
Das Gericht sprach den Mann in einem Nebenpunkt der Anklage dennoch schuldig, nämlich wegen vorsätzlicher Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung.
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