Die Steuerverwaltung des Kantons Waadt besteuert 120.000 Franken einer Genugtuungszahlung, die die Ordensgemeinschaft des Grossen Sankt Bernhard einem Missbrauchsopfer leistet. Wie die Luzerner Zeitung berichtet, zieht der Fall nun vor das Bundesgericht. Das Opfer und sein Anwalt Frédéric Ney wollen sich mit dem Urteil der Vorinstanz nicht abfinden.
Ein Lehrer, der dem Augustinerorden des Grossen Sankt Bernhard angehörte, verging sich damals an einem zwölfjährigen Schüler. Jahrzehnte später gestand der Priester dem Betroffenen, der damals im Internat lebte, die Taten ein. Strafrechtlich war der Kirchenmann nicht mehr zu belangen, weil die Tat verjährt war.
Das Opfer leidet bis heute unter dem, was damals geschah. Die Kongregation zahlt darin 220.000 Franken Genugtuung. Davon entfallen 20.000 Franken auf die sexuellen Übergriffe, 200.000 Franken sind symbolisch für die Schulkosten bestimmt.
Genugtuungszahlungen sind steuerfrei. Zuerst über den Fall berichteten die Zeitung La Liberté sowie das Westschweizer Radio und Fernsehen.
Zusammen mit seinem Anwalt Frédéric Ney kündigte es an, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Ney kritisiert, der Staat greife sich einen Teil der Wiedergutmachung, die die katholische Kirche geleistet hat.
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