Das bestätigte der APA eine Mitteilung von Tierschutz Austria. Das Land muss die Aufhebung unverzüglich veröffentlichen.
Die Entscheidung ging auf einen Antrag des Tiroler Landesverwaltungsgerichts zurück. Dieses wiederum hatte sich mit einer früheren Beschwerde von Tierschutz Austria befasst, die den Fall ins Rollen gebracht hatte.
Die Behörde hätte solche Erhebungen bereits bei der vorletzten Novelle der Verordnung durchführen müssen. Auch die aktuelle Novelle habe diesen Mangel nicht beseitigt. Außerdem hätte man dokumentieren müssen, auf welcher Grundlage man weiterhin davon ausgehe, dass die Bejagung dem Erhaltungszustand der Art nicht entgegenstehe.
Madeleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins/Tierschutz Austria, zeigte sich in einer Aussendung am Montag zufrieden. Eine geschützte Tierart dürfe nicht ganzjährig zum Abschuss freigegeben werden, solange nicht einmal bekannt sei, wie es um ihren Bestand stehe. Das Höchstgericht habe dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben, sagte sie.
Österreich verfüge jedoch über kein ausreichendes systematisches Monitoring.
Petrovic verwies darauf, dass die Tiroler Landesregierung im Verfahren selbst bestätigt habe, dass keine entsprechenden Bestandserhebungen durchgeführt worden seien. Die Bejagung müsse daher obsolet sein, weil sich Beutegreifer durch ihre dichteabhängige Regulation selbst regulierten. Tierschutz Austria forderte ein FFH-konformes Monitoring.
Tierschutz Austria verwies zudem auf die Bedeutung des Goldschakals.
Das Land Tirol reagierte in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Entscheidungen des Höchstgerichts seien zu respektieren und umzusetzen, hieß es dort. Dieses sei zwischenzeitlich wesentlich verbessert worden.
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