Die staatliche Förderung soll Schülerinnen, Schüler und Studierende unterstützen, wenn ihre Eltern dazu nicht in der Lage sind. Wie der NDR berichtet, plant der Bund, die BAföG-Sätze zu erhöhen. Konkret soll die Wohnkostenpauschale ab April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Ursprünglich war diese Anpassung bereits bis zum Wintersemester 2026/2027 vorgesehen.
Als Maßstab dient dabei das Niveau der Grundsicherung, die früher Bürgergeld hieß.
Derzeit liegt der BAföG-Höchstsatz bei 992 Euro monatlich. Für Studierende mit eigenen Kindern und für Studierende über 30 Jahre gelten andere Sätze.
Dabei gelten verschiedene Freibetragsgrenzen.
Anspruch auf BAföG hat, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis mit Bleibeperspektive hat. Das Alter bei Studienbeginn muss unter 45 Jahren liegen. Für ein Studium im Ausland gibt es das spezielle Auslands-BAföG. BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Dort lässt sich der Antrag auch online stellen.
Die Rückzahlung wird erst Jahre nach dem Studienabschluss fällig, meist dann, wenn die Empfänger bereits fest im Arbeitsleben stehen. Wer den Studienkredit auf einen Schlag ablöst, erhält einen Nachlass von 21,5 Prozent, was einer Ersparnis von 2.150 Euro entspricht.
Experten vermuten, dass der bürokratische Aufwand viele abschreckt, sodass sie auf die Unterstützung lieber verzichten. Zudem sorgen sich manche vor Schulden, weil ein Teil des erhaltenen Geldes zurückgezahlt werden muss.
Auch Schülerinnen und Schüler können unter bestimmten Voraussetzungen Schüler-BAföG erhalten.
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