Eheleute dürfen ab dem 1. Januar 2027 wieder Doppelnamen tragen. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, kehren damit Familiennamen wie Müller Lopez zurück. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz in Kraft gesetzt und dies mitgeteilt.
Doppelnamen sind seit 2013 nicht mehr möglich. Seither müssen sich Heiratswillige entscheiden, ob sie ihren bisherigen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Bislang blieb nur der Allianzname, ein nicht amtlicher Doppelname mit Bindestrich, der inoffiziell verwendet werden konnte.
Der Bundesrat begründet die Neuerung damit, dass Ehegatten bei einer Heirat ihren bisherigen Namen oft behalten möchten.
Für Kinder bleiben Doppelnamen ausgeschlossen. Tragen Eltern einen Doppelnamen, egal ob verheiratet oder unverheiratet, müssen sie für das Kind einen der beiden Namen auswählen.
Verheiratete Paare können den neuen Doppelnamen ab nächstem Jahr dem Zivilstandsamt melden.
Mit der Neuregelung wird der Allianzname, der vom amtlichen Namen abweicht, nicht mehr in Reisepass oder Identitätskarte eingetragen werden können. Für diese Änderung gibt es eine Übergangsfrist. Die Abschaffung der Doppelnamen im Jahr 2013 war in der Bevölkerung schlecht angekommen.
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