Die Postfinance hat seit 2018 Stimmabdrücke anrufender Kunden angelegt, um diese zur Authentifizierung zu nutzen. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, geschah das ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen. Wer keinen solchen Abdruck wollte, musste dies aktiv melden oder auf der Website eine Einstellung ändern.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte verpflichtete die Postfinance im Mai 2025, für Stimmabdrücke eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Außerdem sollte sie bestehende Abdrücke ohne Zustimmung löschen. Postfinance legte gegen diese Verfügung Beschwerde ein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Weitersprechen nach der entsprechenden Information keine ausdrückliche Zustimmung darstellt. Darin liege eine Persönlichkeitsverletzung.
Postfinance muss künftig vor der Erstellung von Stimmabdrücken die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einholen. Für bereits erstellte Abdrücke ist eine nachträgliche Zustimmung nötig. Dafür hat das Gericht der Postfinance eine Frist gesetzt. Ohne Zustimmung sind die betreffenden Daten zu löschen.
Wer das nicht will, muss nachträglich die Löschung verlangen.
Die ZKB kündigte gegenüber der Aargauer Zeitung an, das jüngste Urteil sorgfältig zu prüfen.
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