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Postfinance muss für Stimmabdrücke ausdrückliche Einwilligung einholen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Postfinance Stimmabdrücke anrufender Kunden nur mit ausdrücklicher Einwilligung erstellen darf. Bereits erstellte Abdrücke brauchen eine nachträgliche Zustimmung, sonst sind sie zu löschen. Auch die Zürcher Kantonalbank erstellt laut Aargauer...

Postfinance muss für Stimmabdrücke ausdrückliche Einwilligung einholenSymbolbild
Foto: I'm Zion · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Postfinance hat seit 2018 Stimmabdrücke anrufender Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung angelegt
  • Das Bundesverwaltungsgericht wertet Weitersprechen nach Information nicht als Einwilligung und sieht darin eine Persönlichkeitsverletzung
  • Postfinance muss künftig vor Erstellung von Stimmabdrücken eine ausdrückliche Einwilligung einholen und Abdrücke ohne Zustimmung löschen

Die Postfinance hat seit 2018 Stimmabdrücke anrufender Kunden angelegt, um diese zur Authentifizierung zu nutzen. Wie der Tages-Anzeiger berichtet, geschah das ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen. Wer keinen solchen Abdruck wollte, musste dies aktiv melden oder auf der Website eine Einstellung ändern.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte verpflichtete die Postfinance im Mai 2025, für Stimmabdrücke eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Außerdem sollte sie bestehende Abdrücke ohne Zustimmung löschen. Postfinance legte gegen diese Verfügung Beschwerde ein.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Weitersprechen nach der entsprechenden Information keine ausdrückliche Zustimmung darstellt. Darin liege eine Persönlichkeitsverletzung.

Postfinance muss künftig vor der Erstellung von Stimmabdrücken die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einholen. Für bereits erstellte Abdrücke ist eine nachträgliche Zustimmung nötig. Dafür hat das Gericht der Postfinance eine Frist gesetzt. Ohne Zustimmung sind die betreffenden Daten zu löschen.

Wer das nicht will, muss nachträglich die Löschung verlangen.

Die ZKB kündigte gegenüber der Aargauer Zeitung an, das jüngste Urteil sorgfältig zu prüfen.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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