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Landtags-SPD ruft Verfassungsgerichtshof wegen Maßnahmenpaket an

Die SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen sieht sich nach dem Solingen-Anschlag über das Maßnahmenpaket der Landesregierung nicht ausreichend informiert und hat das Verfassungsgericht angerufen. Die Verhandlung findet am 10. November in Münster statt, ein Urteil soll dann noch nicht fallen.

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Foto: Couleur · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SPD-Landtagsfraktion in NRW sieht ihr Unterrichtungsrecht verletzt und hat den Verfassungsgerichtshof angerufen
  • Die mündliche Verhandlung findet am 10. November statt, ein Urteil will der Gerichtshof danach noch nicht verkünden
  • Die Landesregierung verweist auf die Landtagsrede Hendrik Wüsts am 11. September und sieht das Parlament ordnungsgemäß unterrichtet

Landtags-SPD ruft Verfassungsgerichtshof wegen Maßnahmenpaket an

Die SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen hat das Verfassungsgericht des Landes angerufen. Sie wirft der Landesregierung vor, das Parlament über ihr Maßnahmenpaket nach dem Anschlag von Solingen nicht hinreichend informiert zu haben. Die Richter sollen nun prüfen, ob die Abgeordneten dadurch in ihren Rechten verletzt wurden, wie WELT berichtet. Die mündliche Verhandlung findet am 10. November statt, teilte der Gerichtshof in Münster mit.

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Das Paket hatte die Landesregierung am 10. September 2024 beschlossen. Es umfasst die Bereiche Sicherheit, Migration und Prävention. Nach Ansicht der SPD-Fraktion ist ihr Recht auf Unterrichtung verletzt und damit ein Verstoß gegen die Landesverfassung gegeben.

Die Landesregierung sieht dagegen keine solche Pflicht. Sie verweist auf die Rede des Ministerpräsidenten im Landtag am 11. September. Nach Darstellung der Regierung hat Hendrik Wüst (CDU) das Parlament ordnungsgemäß unterrichtet.

Ein Urteil will der Verfassungsgerichtshof nach der Verhandlung am 10. November noch nicht verkünden. Hintergrund der Auseinandersetzung ist der islamistisch motivierte Anschlag auf das „Festival der Vielfalt“ am 23. August 2024. Dabei tötete der Syrer Issa al Hassan drei Menschen und verletzte acht weitere. Die Terrorgruppe Islamischer Staat reklamierte die Tat für sich.

Al Hassan hätte ein Jahr vor dem Anschlag entsprechend den EU-Dublin-Regeln nach Bulgarien zurückgeführt werden müssen. Die Abschiebung scheiterte jedoch. Im September 2025 verurteilte ihn das Düsseldorfer Oberlandesgericht zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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