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Tunesien verschärft Urteile im Prozess um Anschlag auf Ghriba-Synagoge

Ein Berufungsgericht in Tunis hat die Haftstrafen für mehrere Angeklagte im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Ghriba-Synagoge auf Djerba aus dem Jahr 2023 erhöht.

Tunesien verschärft Urteile im Prozess um Anschlag auf Ghriba-SynagogeSymbolbild
Foto: KATRIN BOLOVTSOVA · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Berufungsgericht in Tunis hat die Strafen gegen vier Angeklagte im Fall des Ghriba-Synagogen-Anschlags auf Djerba erhöht
  • Der Täter, ein Angehöriger der Nationalgarde, tötete beim Anschlag 2023 zwei jüdische Besucher und drei Sicherheitskräfte
  • Eine vierte Angeklagte wurde nun zu sechs Jahren Haft verurteilt, nachdem das Berufungsgericht eine frühere Entscheidung aufhob

Die tunesische Justiz hat die Strafen für mehrere Angeklagte im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Ghriba-Synagoge auf der Insel Djerba aus dem Jahr 2023 verschärft. Die Strafkammer für Terrorismusfälle am Berufungsgericht in Tunis habe die Strafen gegen vier Angeklagte erhöht, berichteten am Mittwoch Al Ain und die Tunisie Telegraph, wie die Jerusalem Post meldet. Im Februar 2026 waren fünf Angeklagte für den Anschlag vom Mai 2023 verurteilt worden, der von einem Offizier der tunesischen Nationalgarde verübt wurde.

Laut Al Ain wurde die Haftstrafe sowohl für die Verlobte des Täters als auch für eine Person, die ihm eine Unterkunft besorgt und mit ihm Kontakt gehalten hatte, von acht auf zehn Jahre erhöht. Beide sollen zusätzlich für fünf Jahre einer behördlichen Aufsicht unterstellt werden. Die Strafe eines dritten Angeklagten wurde von zwei auf sechs Jahre Haft angehoben.

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Im Fall einer vierten Angeklagten hatte das erste Gericht entschieden, dass ihr Verfahren nicht verhandelt werden solle. Das Berufungsgericht hob diese Entscheidung auf, sprach sie schuldig und verhängte sechs Jahre Haft. Nach Angaben der Tunisie Telegraph hat das Gericht die Akten der an dem Anschlag Beteiligten wieder geöffnet. Al Ain nannte ähnliche Angaben und erklärte, das Gericht habe auch den Fall der Verlobten und der Person, die die Unterkunft organisiert hatte, erneut aufgegriffen.

Der Anschlag ereignete sich laut Tunisie Telegraph während der jährlichen jüdischen Pilgersaison. Der Täter, ein Angehöriger der Nationalgarde, soll zunächst einen Kollegen erschossen und dessen Munition gestohlen haben. Danach sei er in die Nähe des Ghriba-Tempels gezogen und habe das Feuer eröffnet. Dabei habe er drei weitere Sicherheitskräfte und zwei jüdische Besucher getötet, mehrere Sicherheitskräfte seien verletzt worden. Unter den getöteten Besuchern war ein Tunesier aus der Region sowie ein Verwandter, der aus Frankreich angereist war.

Die Tunisie Telegraph wies darauf hin, dass die neuen Urteile besondere Bedeutung haben, weil sie die frühere Entscheidung zu einem Teil des Verfahrens aufheben. Die Urteile blieben Teil des Verfahrens zur Feststellung der Verantwortlichkeiten. Der Täter, der das Feuer eröffnet habe, dürfe dabei nicht mit den übrigen Angeklagten verwechselt werden, für deren Handlungen die Justiz zuständig sei. Der Vorfall habe zudem die Frage der Sicherung sensibler Orte bei religiösen und touristischen Besuchen wieder in den Vordergrund gerückt.

Dieselbe Stätte war bereits 2002 Ziel eines Anschlags, bei dem Terroristen eine Lastwagenbombe zündeten. Dabei kamen 21 Menschen ums Leben. Der Angriff wurde nach damaliger Einschätzung vermutlich von al-Qaida verübt. Die Associated Press schrieb im Mai, die jährliche Pilgerfahrt zur 26 Jahrhunderte alten El-Ghriba-Synagoge habe in diesem Jahr eine bescheidene, aber bemerkenswerte Rückkehr internationaler Besucher gebracht. Sie hätten unter strengen Sicherheitsvorkehrungen gemeinsam gebetet, nachdem der tödliche Anschlag von 2023 das Fest gestört hatte.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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