Das neue Kraftfahrgesetz gilt nicht zum Jahresbeginn, wie zunächst vorgesehen, sondern erst ab dem 19. Mai 2027. Statt des bisherigen 3-2-1-Intervalls gilt künftig ein 4-2-2-2-2-1-Intervall.
Ein Neufahrzeug muss künftig erstmals nach vier Jahren zur Überprüfung. Danach sind drei weitere Überprüfungen im Abstand von jeweils zwei Jahren vorgesehen, anschließend werden sie jährlich fällig.
Dass am Pickerl festgehalten wird, stößt bei den Autofahrerclubs auf Kritik.
Peter Pegrin, ARBÖ-Geschäftsführer in Kärnten und der Steiermark, sagte, die Lösung gehe zulasten der Sicherheit. Ein Neuwagen werde künftig erst nach vier Jahren überprüft. Manche Mängel, etwa an den Bremsen, könnten bei Vielfahrern jedoch schon nach drei Jahren auftreten.
Auch bereits zugelassene Fahrzeuge fallen unter die verlängerten Intervalle. Für sie gibt es eine sogenannte Austauschplakette. Damit können Halter ohne technische Überprüfung auf die längeren Intervalle umsteigen. Weil auf der aktuellen Plakette noch das alte Fälligkeitsdatum eingestanzt ist, wird dieses durch die neue Plakette offiziell korrigiert.
Die Austauschplakette ist bei allen Begutachtungsstellen, Zulassungsstellen oder Landesprüfstellen erhältlich, grundsätzlich ab dem 19. Mai 2027. Sie kostet 12,30 Euro.
Auch die Toleranzfristen ändern sich. Künftig ist sie bereits vier Monate vor dem Fälligkeitsmonat möglich. Nach dem Fälligkeitsmonat gibt es keine Nachfrist mehr.
Für die Übergangsregelungen gelten komplizierte Vorgaben, weil sie vom Monat der Erstzulassung abhängen. Die Automobilclubs raten deshalb: Bis zum 19. Mai ist jeder auf der sicheren Seite. Wer rechtzeitig planen will, kann die Pickerlrechner von ARBÖ und ÖAMTC nutzen. Dafür genügt die Eingabe des Datums der Erstzulassung. Der Rechner informiert dann individuell über alle Fälligkeiten und Umstellungen.
Für Motorräder, die zum Fälligkeitszeitpunkt im Winter stillstehen, gibt es die Möglichkeit, den Begutachtungsmonat zu verschieben. Oliver Weber, Technischer Leiter beim ÖAMTC, sagte, ein Antrag könne bei der Bezirkshauptmannschaft oder bei der Landespolizeidirektion gestellt werden. Eine solche Verschiebung kostet 30 Euro.
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