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Kushner fordert von Vanity Fair Löschung von Artikel über Auslandskonten

Die Anwälte von Jared Kushner haben Vanity Fair aufgefordert, einen Artikel über angebliche verborgene Auslandskonten zu entfernen. Kushner bezeichnet die Vorwürfe als kategorisch falsch.

Kushner fordert von Vanity Fair Löschung von Artikel über AuslandskontenSymbolbild
Foto: RDNE Stock project · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Kushners Anwälte verlangen von Vanity Fair die Entfernung eines Artikels über angeblich verdeckte Konten in Abu Dhabi und Israel
  • Kushner bestreitet sämtliche Vorwürfe aus Matthew Coles Buch und erklärt, es habe nie solche Konten oder Zahlungen gegeben
  • Die Anwälte werfen Vanity Fair vor, trotz schriftlicher Dementis veröffentlicht zu haben, und berufen sich auf das US-Verleumdungsrecht

Die Anwälte von Jared Kushner haben das Magazin Vanity Fair aufgefordert, einen Artikel zu entfernen, der Auszüge aus einem kommenden Buch des Investigativjournalisten Matthew Cole wiedergibt. Wie die Hindustan Times berichtete, bezeichnet Kushner die Vorwürfe als kategorisch falsch und warnt das Magazin vor möglichen rechtlichen Schritten.

Das Forderungsschreiben ging am 23. Oktober an Condé Nast. Die Anwälte argumentieren, das Magazin habe die Vorwürfe erneut veröffentlicht, obwohl ihm vor der Veröffentlichung detaillierte schriftliche Dementis vorgelegen hätten. Unterzeichnet ist das Schreiben von den Anwälten Thomas A. Clare und Eric D. Hageman von der Kanzlei Clare Locke LLP.

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Der Vanity-Fair-Auszug vom 22. Oktober wirft Kushner vor, während seiner Zeit im Weißen Haus heimlich Milliarden Dollar von den Regierungen Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate erhalten zu haben. Nach Darstellung der Anwälte behauptet der Artikel, Kushner habe Gelder auf verdeckten Konten in Abu Dhabi und Israel versteckt, Geld über Zypern geleitet und im Gegenzug Einfluss auf die US-Außenpolitik gehandelt. Diese Behauptungen kämen nach Ansicht der Anwälte Bestechungsvorwürfen gleich, ebenso dem Vorwurf, als nicht registrierter ausländischer Agent tätig gewesen zu sein, sowie weiteren strafbaren Handlungen. Sie stufen die Aussagen als unmittelbar verleumderisch ein und verlangen die sofortige Entfernung des Artikels.

Kushners Rechtsteam bestreitet alle in Coles Buch dargelegten Vorwürfe. Kushner sei nie Unterzeichner eines Kontos mit der Bezeichnung „Alpha“ bei der First Abu Dhabi Bank gewesen, habe keinen Zugang dazu gehabt und nichts davon gewusst. Auch ein Konto bei der Zentralbank Israels oder eine Bankverbindung auf Zypern bestreiten die Anwälte. Im Schreiben heißt es, es gebe keine solchen Konten und habe nie welche gegeben. Ebenso weisen sie zurück, dass Kushner jemals Geld von einer ausländischen Regierung erhalten oder gelenkt habe oder US-Politik von persönlichen finanziellen Vorteilen abhängig gemacht habe.

Hätten die beschriebenen Geldflüsse stattgefunden, so das Schreiben weiter, gäbe es Bankunterlagen, Überweisungsbelege und Kontodokumente. Cole habe trotz wiederholter Anfragen keine solchen Belege vorgelegt.

Kushners Anwälte werfen Vanity Fair vor, den Auszug trotz vorliegender Dementis veröffentlicht zu haben. Diese seien zuvor sowohl Cole als auch dem Verlag Simon & Schuster übermittelt worden. Die Anwälte hätten am 30. Juli und am 10. August 2026 Antworten geschickt, jeden Vorwurf zurückgewiesen und auch auf konkrete Fragen aus der Recherche eingegangen. Der Artikel habe Teile dieser Antworten wiedergegeben, andere jedoch ausgelassen. Dazu gehöre Kushners Angabe, er habe regelmäßig US-Gegenspionagebriefings erhalten und sei nie darüber informiert worden, dass sein Telefon kompromittiert worden sei.

Vanity Fair sei durch die Veröffentlichung auf der eigenen Website und in der Werbung in sozialen Medien rechtlich verantwortlich, unabhängig davon, ob die Vorwürfe ursprünglich aus Coles Buch stammen, heißt es im Schreiben. Die Anwälte berufen sich auf das US-Verleumdungsrecht. Die Veröffentlichung von Anschuldigungen, die als in sich unwahrscheinlich gelten, unter Missachtung entlastender Beweise könne nach ihrer Auffassung einen Nachweis tatsächlicher Böswilligkeit (actual malice) stützen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hatte Vanity Fair auf das Forderungsschreiben nicht öffentlich reagiert. Auch Matthew Cole und Simon & Schuster haben sich bislang nicht öffentlich zu der rechtlichen Forderung geäußert.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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