InstaNews Die Zeitung
Blaulicht

BGH hebt Urteil gegen IS-Anhänger aus Elmshorn teilweise auf

Überarbeiteter Beitrag mit allen Fakten der NDR-Meldung zur teilweisen Aufhebung des Urteils gegen den IS-Anhänger aus Elmshorn, Teaser und Text neu formuliert, Überschrift unverändert.

BGH hebt Urteil gegen IS-Anhänger aus Elmshorn teilweise aufSymbolbild
Foto: Boko Shots · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Der BGH hob das Urteil gegen den heute 19-Jährigen aus Elmshorn teilweise auf, die Strafe muss das Landgericht Itzehoe neu bestimmen
  • Statt einer Jugendstrafe ordnete die Jugendkammer zwei Jahre betreutes Wohnen und ein Deradikalisierungsprogramm an
  • Der damals 17-Jährige plante ab Anfang 2024 einen Sprengstoffanschlag und wollte laut Urteil Ungläubige töten

Das Landgericht Itzehoe muss den Fall eines IS-Anhängers aus Elmshorn erneut verhandeln. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den heute 19-Jährigen teilweise aufgehoben, wie der NDR berichtete. Über die Strafe muss nun eine andere Strafkammer am Landgericht Itzehoe entscheiden. Itzehoe liegt im Kreis Steinburg, Elmshorn im Kreis Pinneberg.

Von einer Jugendstrafe sah die Jugendkammer jedoch ab. Stattdessen erteilte sie eine jugendrechtliche Weisung: Der Elmshorner muss zwei Jahre in einer betreuten Wohneinrichtung leben und an einem Deradikalisierungs- und Antiaggressionsprogramm teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses eine Jugendstrafe verlangt.

Tempelhof, Lichtenberg, Prenzlauer Berg: Drei Männer nach Stichattacken verletzt
Auch interessantTempelhof, Lichtenberg, Prenzlauer Berg: Drei Männer nach Stichattacken verletzt

Zur Tatzeit war der Mann 17 Jahre alt und Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Nach Feststellung des Landgerichts plante er ab Anfang 2024 einen Sprengstoffanschlag. Laut Urteil wollte er „Ungläubige“ töten.

Der Elmshorner hatte vorgehabt, mit einem Lkw einen Anschlag ähnlich dem im französischen Nizza zu verüben.

Die Beharrlichkeit, mit der der Mann seinen dschihadistischen Anschlag verfolgt habe, hätte stärker gewichtet werden müssen, heißt es in der Entscheidung.

Ein Sprecher des Landgerichts Itzehoe sagte auf Anfrage, die Akten seien bisher noch nicht vom Bundesgerichtshof zurück nach Itzehoe gelangt. Deshalb sei auch noch kein neuer Verhandlungstermin angesetzt.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

Teilen:XWhatsAppFacebookTelegramLinkedInE-Mail

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Sei der Erste.
Bitte bleib sachlich und respektvoll. Keine Hassrede, Beleidigungen, Werbung oder rechtswidrigen Inhalte. Verstossende Kommentare werden entfernt.

Mit dem Absenden akzeptierst du unsere Datenschutzerklärung.