Das Landgericht Itzehoe muss den Fall eines IS-Anhängers aus Elmshorn erneut verhandeln. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den heute 19-Jährigen teilweise aufgehoben, wie der NDR berichtete. Über die Strafe muss nun eine andere Strafkammer am Landgericht Itzehoe entscheiden. Itzehoe liegt im Kreis Steinburg, Elmshorn im Kreis Pinneberg.
Von einer Jugendstrafe sah die Jugendkammer jedoch ab. Stattdessen erteilte sie eine jugendrechtliche Weisung: Der Elmshorner muss zwei Jahre in einer betreuten Wohneinrichtung leben und an einem Deradikalisierungs- und Antiaggressionsprogramm teilnehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte während des Prozesses eine Jugendstrafe verlangt.
Zur Tatzeit war der Mann 17 Jahre alt und Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“. Nach Feststellung des Landgerichts plante er ab Anfang 2024 einen Sprengstoffanschlag. Laut Urteil wollte er „Ungläubige“ töten.
Der Elmshorner hatte vorgehabt, mit einem Lkw einen Anschlag ähnlich dem im französischen Nizza zu verüben.
Die Beharrlichkeit, mit der der Mann seinen dschihadistischen Anschlag verfolgt habe, hätte stärker gewichtet werden müssen, heißt es in der Entscheidung.
Ein Sprecher des Landgerichts Itzehoe sagte auf Anfrage, die Akten seien bisher noch nicht vom Bundesgerichtshof zurück nach Itzehoe gelangt. Deshalb sei auch noch kein neuer Verhandlungstermin angesetzt.
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