Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt erneut darüber, ob der Facebook-Betreiber Meta inhaltsgleiche Falschposts eigenständig aufspüren und löschen muss. Das berichtet die tagesschau. Im Mittelpunkt steht ein Meme, also eine Kombination aus Bild und Text, das auf Facebook weiterverbreitet wurde.
Über Social-Media-Accounts waren Posts verbreitet worden, die der Grünen-Politikerin Renate Künast falsche Zitate untergeschoben haben. Bereits 2015 tauchte auf Facebook ein Bild von Künast auf. Dazu wurde ihr ein Satz zugeschrieben, nach dem Integration davon abhänge, dass Deutsche Türkisch lernen.
Das angebliche Zitat war frei erfunden. Das Problem blieb jedoch bestehen: Die Fälschung tauchte immer wieder in zahlreichen Varianten auf, teils mit zusätzlichen Beleidigungen gegen die Politikerin.
Daraufhin verklagte Künast den Facebook-Mutterkonzern Meta.
Meta hält dagegen, Facebook müsse nur die konkreten Falschzitate löschen, auf die das Unternehmen hingewiesen werde. Eine Einzelfallsuche durch Mitarbeiter sei zu aufwendig. Zu einer solchen Suche sei Meta als Hosting-Anbieter nicht verpflichtet.
Der BGH als letztinstanzliches Zivilgericht setzte das Verfahren jedoch aus, um zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten.
Dieses EuGH-Urteil liegt seit Dezember 2025 vor.
Nun muss der BGH entscheiden, welche Folgen sich daraus für den Fall Künast ergeben.
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