Die Bundesregierung hat sich vergangene Woche auf eine lange geplante Reform der Sozialhilfe verständigt, wie die Salzburger Nachrichten berichten. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sprach von einer Vereinheitlichung, die eine gewisse Flexibilität biete.
Der mit Abstand größte Teil davon entfällt auf Wien, mit 1.420 Paaren und 250 Alleinerzieherinnen und Alleinerziehern. Kein anderes Bundesland erreicht in einer der beiden Kategorien dreistellige Werte. Wien ist die einzige Großstadt Österreichs und hat knapp ein Viertel der Einwohner des Landes.
1.346). Kinder beziehen Sozialhilfe in Österreich in der Regel so lange, bis sie selbsterhaltend sind.
Beim Grundbetrag der Sozialhilfe sollen Fixbeträge statt Maximalbeträge gelten. Alleinstehende kämen demnach auf 1.230 Euro netto. Bei Behinderung soll es teils Verbesserungen geben.
Bundesweit einheitlich sollen die Sätze für das erste Kind sowie für alle Kinder ab dem fünften Kind sein. Die Untergrenze orientiert sich an den bisher geringsten Sätzen in Ober- und Niederösterreich, die Obergrenze soll deutlich unter den bisherigen Wiener Sätzen liegen. Das novellierte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz soll mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten. Im Sozialministerium rechnet man dadurch für 2028 mit 188 Millionen Euro an Einsparungen, für 2029 mit über 237 Millionen Euro.
Zahlreiche NGOs zeigten sich nicht begeistert von der angekündigten Reform. Caritas und Volkshilfe befürchten, dass sich dadurch die Kinderarmut noch verschärfen könnte.
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