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VwGH-Urteil könnte das AMS rund 135 Millionen Euro kosten

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs könnten auf das Arbeitsmarktservice Nachzahlungen von rund 135 Millionen Euro zukommen. Sozialministerin Korinna Schumann verspricht eine sorgfältige Aufarbeitung der daraus entstehenden Fragen.

VwGH-Urteil könnte das AMS rund 135 Millionen Euro kostenSymbolbild
Foto: sergeitokmakov · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Dem AMS drohen nach einem VwGH-Urteil Nachzahlungen von rund 135 Millionen Euro für zu niedrig ausbezahltes Arbeitslosengeld
  • Auslöser war eine frühere Geringverdienerin, die beim VwGH recht bekam und nun 20 bis 30 Euro pro Monat nachgezahlt bekommt
  • Sozialministerin Schumann sagt eine korrekte Aufarbeitung zu, ein konkreter Ablauf steht aber noch aus

Dem Arbeitsmarktservice (AMS) drohen Nachzahlungen von rund 135 Millionen Euro. Darüber berichtete die Salzburger Nachrichten unter Berufung auf die Oberösterreichischen Nachrichten und die Kronen Zeitung. Auslöser ist eine kürzlich ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, über die auch die Presse bereits berichtet hatte. Für den Bund dürfte sie deutlich teurer werden als zunächst angenommen.

Betroffen sind zu niedrig ausbezahltes Arbeitslosengeld und zu niedrige Notstandshilfe.

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Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat den OÖN zufolge eine korrekte Aufarbeitung zugesagt. Die daraus entstehenden Fragen seien nun sorgfältig zu klären. Es gehe um eine rechtssichere Lösung für die Betroffenen und eine geordnete Umsetzung.

Ein konkreter Ablauf steht laut den Berichten noch nicht fest. Schumann wolle die geltenden Bestimmungen entsprechend umsetzen und dabei sowohl die rechtlichen Voraussetzungen als auch die Auswirkungen berücksichtigen, erklärte sie. Möglicherweise müsse das Arbeitslosenversicherungsgesetz aus dem Jahr 2001 angepasst werden.

Ausgangspunkt war eine Frau, die früher Geringverdienerin war. Geringverdiener sind davon derzeit ganz befreit, wenn sie brutto bis 2.225 Euro im Monat verdienen, teilweise bis 2.630 Euro.

Die Frau hatte laut OÖN zuvor 1.124 Euro im Monat plus 187 Euro an Sonderzahlungen verdient. Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützte sie. Sie legte beim Verwaltungsgerichtshof Revision ein und bekam recht. Für jeden Monat erhält sie nun zwischen 20 und 30 Euro nachgezahlt.

Nach den neuen Berichten soll sich dieselbe Konstellation millionenfach in ähnlicher Weise finden, da eine dreijährige Verjährungsfrist gilt.

Der Fehler reicht laut dem Bericht 25 Jahre zurück. Die Novelle sollte nach Angaben keine Auswirkungen auf die Bemessung des Arbeitslosengeldes haben.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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