Geldstrafen bis 5.000 Euro für Verweigerung von Integrationspflichten geplant
Das Integrationspflichtengesetz, das auch mit der Sozialhilfe verbunden ist, sieht empfindliche Strafen vor. Wie die Salzburger Nachrichten unter Berufung auf den Regierungsentwurf berichten, der seit dieser Woche in Begutachtung ist, müssen Personen, die vorgesehene Pflichten verweigern, zunächst mit der Streichung von Sozialleistungen rechnen. In weiterer Folge drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.
Auch Betrug bei Prüfungen und das Vorlegen falscher Prüfungsnachweise sollen bestraft werden. Die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Leistungen, also Integrationsbetrug, soll mit bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Außerdem sieht der Entwurf Strafen für das Verletzen von Mitwirkungspflichten sowie für das Nichteinhalten der Integrationsvereinbarung vor.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) betonte in einer Aussendung am Freitag, wer in Österreich leben wolle, müsse Deutsch lernen, die Werte akzeptieren und bereit sein, durch eigene Arbeit ein selbstständiges Leben aufzubauen.
Integrationsministerin Bauer (ÖVP) meinte außerdem, ein Gesetz ohne Konsequenzen sei zahnlos. Wer wiederholt gegen Pflichten verstoße oder betrüge, werde mit der ganzen Strenge des Gesetzes konfrontiert.
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