AHV-Rente erhalten. Anspruch darauf hat jede Bezügerin und jeder Bezüger einer AHV-Altersrente, egal ob im In- oder Ausland. Sie müssen nichts unternehmen, die Zahlung erfolgt automatisch. Insgesamt kostet die zusätzliche Rente in diesem Jahr 4,3 Milliarden Franken.
Während über die Finanzierung heftig gestritten wird, steht der Auszahlungstermin fest. Der Ausgang der Abstimmung vom 29. November ist völlig offen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen und die Ausgleichskassen haben die Details der Auszahlung bekanntgegeben.
Der genaue Tag variiert leicht, weil es in der Schweiz 74 Ausgleichskassen gibt, die nicht alle am gleichen Tag auszahlen. Manche überweisen die Dezember-Rente und die 13. Rente als einen einzigen Betrag. Andere planen zwei getrennte Überweisungen, jedoch am selben Tag.
Die 13. Rente entspricht allerdings nicht der Dezember-Rente. Sie ist ein Zwölftel der im gesamten Jahr ausbezahlten Rentensumme. Wer das ganze Jahr dieselbe Rente bezieht, erhält im Dezember also zweimal die gleich hohe Rente. Ändert sich die Rentenhöhe im Jahresverlauf, etwa durch eine Scheidung oder den Tod des Ehepartners, unterscheiden sich beide Beträge.
Das gilt auch für Personen, die im Laufe des Jahres neu pensioniert werden. Bei ihnen fällt die 13. Rente tiefer aus als die Dezember-Rente. Pro Monat wird ein Zwölftel der ausgezahlten Summe gebucht, die gesamte Summe wird dann im Dezember überwiesen.
In Liechtenstein, wo es die 13. Der Ausbau der AHV geht auf sie zurück, und sie verlangten in ihrem Initiativtext einen Aufschlag von einem Zwölftel der Jahresrente.
Pensionierte in der Schweiz erhalten im Durchschnitt 1969 Franken. Im Ausland sind es 702 Franken, weil dort oft nicht während des ganzen Berufslebens Beiträge geleistet wurden.
Gewiss ist, dass die 13.
Die Initiative bezog sich ausdrücklich nur auf die Altersrenten, daran ändert sich nichts. Indirekt können aber bereits pensionierte Witwen profitieren. Die Ausgleichskassen stellen für sie eine Vergleichsrechnung an, ob die Witwenrente weiterhin besser ist oder die Altersrente nach Einführung der 13. Rente höher ausfällt. Den höheren Betrag erhalten sie automatisch.
Stirbt eine Person am 30. November oder früher, entfallen beide Zahlungen, also die Dezember-Rente und die 13. Rente. In den übrigen Fällen werden beide ausbezahlt.
Auf die Zahlung verzichten kann niemand. Frei ist jeder aber, das Geld zu spenden.
Die Auszahlung der 13. Rente wäre davon nicht berührt.
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