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Ermittler durchsuchen Büros von Deutsche Finance in München

Die Staatsanwaltschaft München I hat Büros des Vermögensverwalters durchsucht.

Ermittler durchsuchen Büros von Deutsche Finance in MünchenSymbolbild
Foto: Leeloo The First · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft München I durchsuchte am Dienstag Büros des Vermögensverwalters Deutsche Finance in München mit über 60 Beamten im Einsatz
  • Deutsche Finance bestätigt, als Dritter durchsucht worden zu sein, und kooperiert mit den Behörden
  • Der Streit zwischen der BVK und der Deutschen Finance eskalierte in den vergangenen zehn Monaten und liegt nun vor einem US-Gericht

Die Staatsanwaltschaft München I hat am Dienstag unter anderem die Büroräume des Vermögensverwalters Deutsche Finance in München durchsucht, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Mehr als 60 Beamte waren im Einsatz. Zuerst hatte die Nachrichtenagentur Bloomberg über die Durchsuchung berichtet. Die Staatsanwaltschaft bestätigte den Einsatz, machte aber keine weiteren Angaben.

Die Deutsche Finance bestätigte die Durchsuchung. Das Unternehmen sei als Dritter durchsucht worden und kooperiere mit den Behörden. Wegen des laufenden Verfahrens werde man sich vorerst nicht weiter äußern.

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Die Durchsuchung ist der vorläufige Höhepunkt einer Affäre, die vor mehr als einem Jahr begann. Teilweise sei das Geld über Fonds an Projekte eines Steuerbetrügers gelangt, mit denen es später viel Ärger gab. Die Rente der Versicherten sei sicher. Dennoch sei der Aufschrei unter den Mitgliedern groß gewesen, als die Sache publik wurde.

Nach dem Skandal kündigte die BVK ein Maßnahmenprogramm an. Die Aufklärung führte die BVK zu einem Schuldigen aus ihrer Sicht: der Deutschen Finance. Die Deutsche Finance widersprach. Der Streit eskalierte in den vergangenen zehn Monaten und liegt nun vor einem US-Gericht. Das Unternehmen sieht zudem eine Mitschuld bei der BVK. Die Klage sei nur ein Versuch, von der eigenen Verantwortung abzulenken.

Damals teilte sie mit, sie prüfe, ob ein Anfangsverdacht strafbaren Handelns bestehe.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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