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Signa-Gründer Benko muss sich in Innsbruck wegen Betrugsvorwürfen verantworten

Der Prozess um den Verdacht des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida wird am Mittwoch und Donnerstag am Landesgericht Innsbruck verhandelt. Benko erscheint mit Fußfessel, Hans Peter Haselsteiner ist als Zeuge geladen.

Signa-Gründer Benko muss sich in Innsbruck wegen Betrugsvorwürfen verantwortenSymbolbild
Foto: Boko Shots · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Signa-Gründer Benko steht in Innsbruck im Schöffenprozess wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida vor Gericht
  • Benko soll der Haselsteiner-Stiftung eine falsche Garantie gegeben und die Rückforderung von 1,7 Millionen Euro unterlassen haben
  • Benko erscheint erstmals mit einer Fußfessel vor Gericht, für ihn gilt die Unschuldsvermutung

In dem Schöffenprozess geht es um den Verdacht des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Benko erscheint erstmals mit einer Fußfessel vor Gericht. InstaNews hatte am 2. November über den Prozess berichtet.

November 2023 eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben zu haben. Zudem sollen sie von der Rückforderung weiterer 1,7 Millionen Euro Abstand genommen haben. Juni 2024 zugesagt worden, was jedoch unterblieben sei. Dadurch sei die Privatstiftung geschädigt und die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden, so der Vorwurf.

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Benko habe Haselsteiner dann jedoch um die sofortige Überweisung des Geldes gebeten. Der Betrag sollte spätestens Ende Juni 2024 als Dividende zurückfließen, was nicht geschah. Benko soll zudem garantiert haben, persönlich einzuspringen, falls die Stiftung den ausstehenden Dividendenbetrag nicht erhalte.

Benko-Causa. Insgesamt sind zwölf weitere Zeugen geladen, rund die Hälfte soll am ersten Prozesstag befragt werden.

Neben dem Betrugsvorwurf geht es um den Vorwurf der betrügerischen Krida.

Er könne die Vorwürfe der Anklageschrift in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen. Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung sei vor Abgabe der Garantieerklärung bereits überfällig gewesen, und das Jagdgewehr habe zu keinem Zeitpunkt im Eigentum Benkos gestanden, betonte Wess.

Letzteres wäre sein gutes Recht und war in früheren Prozessen bereits der Fall gewesen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

Es ist mittlerweile rechtskräftig. Ihm wird vorgeworfen, Gläubigern Uhren und Manschettenknöpfe vorenthalten zu haben.

Benko ist nicht in allen Ermittlungssträngen Beschuldigter, die Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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