Längere Prüfintervalle beim Pickerl sollen ab 19. Mai 2027 gelten
Autofahrer und Motorradfahrer in Österreich sollen ihr Fahrzeug künftig seltener zur § 57a-Begutachtung bringen müssen. Wie die Salzburger Nachrichten berichteten, hat der Verkehrsausschuss des Nationalrats dafür eine Novelle des Kraftfahrgesetzes auf den Weg gebracht. Die Fraktionen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und Neos votierten dafür.
Bisher gilt die 3:2:1-Regel: drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung und danach jährlich. Die erste Begutachtung wird dann vier Jahre nach der Erstzulassung fällig. Drei weitere Prüfungen folgen im Zweijahresrhythmus, ehe das Pickerl jährlich erneuert werden muss.
Eigentlich war die Anpassung bereits für Oktober 2026 vorgesehen.
Verkehrsminister Peter Hanke hatte die Novelle als Schritt zur Entbürokratisierung und Modernisierung des Kraftfahrrechts bezeichnet. Er hob praxisnahe Anpassungen hervor, darunter Entlastungen für Werkstätten. Außerdem sollen Fahrschulen ihre Tarife transparent veröffentlichen müssen. Zudem sind Regelungen für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen vorgesehen.
Die Grünen äußerten dagegen Vorbehalte. Elisabeth Götze (Grüne) sah die Verkehrssicherheit und die Kosten kritisch.
Dieser Mehraufwand ließe sich nach Wiesingers Angaben vermeiden, wenn zugleich das angekündigte digitale Pickerl eingeführt würde. Die Umsetzung würde dann zwar länger dauern, würde aber eine echte Entlastung bringen.
Laut ÖAMTC entfällt mit der neuen Regelung die Toleranzfrist. Diese Fahrzeuge seien vor der Pickerlfälligkeit oft noch im Winterschlaf.
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