Der Bundestag berät über ein Gesetz, das große Schlachthöfe in Deutschland zur Videoüberwachung verpflichten soll. Wie tagesschau.de berichtet, stimmt das Parlament über entsprechende Änderungen am Tierschutzgesetz ab. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) sagte bei der ersten Lesung, die Bundesregierung schaffe damit Transparenz, wo sie dringend nötig sei. Man habe in der Vergangenheit gesehen, was zum Teil passieren könne, wenn niemand hinschaue.
Anlass sind Aufnahmen, die Tierschützer in den vergangenen Jahren mit versteckter Kamera in einzelnen Schlachthöfen gedreht haben. Zu sehen sei darauf, wie Mitarbeiter Tiere misshandeln, schlagen oder treten. Auch lebenden Hühnern würden Köpfe und Körper verdreht.
Ziel der Kameras sei es, das Verhalten der Mitarbeiter besser zu kontrollieren. So ließe sich etwa überprüfen, ob sie beim Treiben der Tiere aus dem Lkw in den Schlachthof keine Gewalt anwenden. Ein weiterer sensibler Punkt ist die Betäubung. Mit den Aufnahmen soll sich kontrollieren lassen, ob Tiere vor dem Schlachten ausreichend betäubt sind. Das solle gewährleisten, dass Schweine und Rinder keine Schmerzen spüren, wenn ihnen in die Kehle gestochen wird und sie ausbluten.
Im Interview mit tagesschau.de argumentierte sie, man könne genau nachvollziehen, ob es zu Missständen gekommen sei oder nicht. Außerdem könne die Videoüberwachung Unternehmen helfen, ihr Image aufzubessern, weil sie besser belegen könnten, dass tierschutzkonform geschlachtet werde.
Viele große Schlachthöfe hätten bereits Kameras installiert oder würden es gern tun, scheiterten bisher aber am Datenschutz und an der aufwendigen Abstimmung mit Betriebsräten und Gewerkschaft. Mit dem neuen Gesetz dürfte es für sie deutlich leichter werden.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert das Gesetz als Dauerüberwachung der Mitarbeiter. Der Verband hätte am liebsten erreicht, dass Veterinärämter das Material nur vor Ort im Schlachthof sichten können. Dazu kommt es nicht.
Das entspricht 1.000 Rindern, 5.000 Schweinen oder 150.000 Hühnern. Diese Ausnahme stößt auf deutliche Kritik bei Tierschützern und Tierärzten sowie bei Grünen und Linken im Bundestag.
Befürworter der Ausnahme lesen dieselben Zahlen anders. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werde in diesen 232 Schlachthöfen der Großteil der Tiere geschlachtet, nämlich mehr als 90 Prozent. Aeikens hält die Ausnahme deshalb für vertretbar. Zugleich sei sie wichtig, damit kleine Betriebe nicht aufgeben. Erhöhte Auflagen führten bei kleinen Strukturen eher dazu, dass sich der Betrieb nicht mehr lohne und die Kosten nicht getragen werden könnten.
Wie viel die Videoüberwachung für den Tierschutz insgesamt bringt, hänge wohl stark davon ab, wie die Veterinärämter sie in der Praxis nutzen. Die Abgeordneten von Union und SPD folgen dieser Forderung nicht.
Der betriebseigene Tierschutzbeauftragte des Schlachthofs sieht sich die markierten Stellen dann an und prüft, ob ein Tierschutzverstoß vorliegt oder ein Fehlalarm.
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