Das Bundesgericht in Lausanne verhandelt am Donnerstag öffentlich über die Beziehung zweier seiner Mitglieder. Wie SRF News berichtet, sehen die Bundesrichter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf in ihrer Partnerschaft keinen Verstoß gegen das Gesetz und haben sich dagegen am Vormittag gewehrt. Beide müssen zugleich um ihre Wiederwahl fürchten.
Die Geschichte begann nach einem Frühlingssturm im Jahr 2025. Van de Graaf half ihrem Kollegen damals, seinen Garten aufzuräumen. Bei der Gartenarbeit habe es offenbar gefunkt. Strittig ist nun, was darunter konkret zu verstehen ist. Genügt schon das gemeinsame Bett, oder braucht es erst das Zusammenwohnen, also das Teilen von Tisch und Bett?
Darüber verhandelt nun das Bundesgericht selbst, und zwar öffentlich. Anlass ist ein Mann, der verlangt, dass seine rechtskräftige Verurteilung wegen versuchter Tötung durch van de Graaf neu beurteilt wird. Das Bundesgericht behandelt den Fall als Pilotprozess und führt dazu am Donnerstag in Lausanne eine öffentliche Verhandlung sowie eine Urteilsberatung durch.
Kommt das Gericht zum Schluss, dass die Beziehung widerrechtlich war, hätte dies Folgen über den Einzelfall hinaus. Derzeit sind 13 weitere Revisionsgesuche hängig.
Auch die Wiederwahl der beiden hängt an dem Verfahren. Zuerst will es wissen, ob das Bundesgericht die Beziehung selbst als widerrechtlich einstuft.
Die Formulierung im Gesetz gilt nach Einschätzung des Mediums als wenig eindeutig.
Intern hat das Bundesgericht laut den Angaben bereits eine klare Linie gezogen. Beziehungen unter seinen Mitgliedern sind demnach in jeder Form ausgeschlossen, unabhängig davon, ob man gemeinsam wohnt oder lediglich das Bett teilt.
InstaNews hatte am 4. November berichtet, dass Gerichtskommissions-Präsident Leo Müller die Glaubwürdigkeit des Gerichts gefährdet sieht. Ein Entscheid wird nach den Angaben gegen späten Nachmittag oder am Abend erwartet.
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