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Beziehung zweier Bundesrichter stürzt Gericht in Krise

Gerichtskommissions-Präsident Leo Müller sieht die Glaubwürdigkeit des Gerichts auf dem Spiel und warnt vor einem Eingriff des Parlaments in die...

Beziehung zweier Bundesrichter stürzt Gericht in KriseSymbolbild
Foto: Mark Stebnicki · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht schlägt vor, Präsident Chaix nicht für zwei weitere Jahre zu bestätigen, die Gesamterneuerungswahlen stehen in der Wintersession an
  • Die Bundesrichter Donzallaz und van de Graaf sind liiert, was Fragen nach der richterlichen Unabhängigkeit aufwirft und die Gerichtskommission zum Einschalten der Bundesanwaltschaft veranlasst
  • Die Rechtskommissionen beider Räte befürworten eine Disziplinaraufsicht, die fehlbare Richter mit Verweis oder Versetzung statt Nichtwiederwahl sanktionieren könnte

Wie die Luzerner Zeitung berichtet, geht es dabei um weit mehr als um Klatsch: Eine solche Liaison wirft Fragen nach der richterlichen Unabhängigkeit auf.

Das Gericht schlägt in einem aussergewöhnlichen Vorgang vor, Chaix keine zwei weiteren Jahre als Präsident zu bestätigen. In der Wintersession stehen im Parlament die Gesamterneuerungswahlen des Bundesgerichts auf der Traktandenliste. Die Gerichtskommission bereitet dieses Geschäft vor.

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Müller wohnt in Ruswil und arbeitet als selbstständiger Rechtsanwalt und Notar.

Müller sagte der Luzerner Zeitung, er habe nicht damit gerechnet, dass seine Kommission plötzlich im Zentrum des öffentlichen Interesses stehe. Normalerweise befasse sie sich mit Personalfragen und Selektionsprozessen, die selten grosse Aufmerksamkeit auf sich zögen und diskret ablaufen müssten. Nun müsse die Kommission die rechtliche Würdigung einer Liebesbeziehung zwischen zwei Gerichtsmitgliedern prüfen. Auch mit dem Vorschlag, Chaix nicht erneut zu bestätigen, werde sich die Kommission befassen und dem Parlament schliesslich Anträge stellen.

Müller verwies auf das Bundesgerichtsgesetz. Ob die beiden hätten zurücktreten sollen, sei offen. Wenn Regeln existierten, die festlegten, was in einer Behörde erlaubt sei, müssten sie respektiert werden. Die höchsten Richter des Landes müssten den höchsten Ansprüchen genügen, und wer sich nicht an die Regeln halte, müsse Konsequenzen ziehen.

Auf die Frage, ob die beiden ihre Liaison zumindest dem Präsidenten hätten offenlegen müssen, sagte Müller, das sei eine schwierige Frage. Hätten sie die Beziehung nicht für gesetzwidrig gehalten, hätten sie aus ihrer Perspektive keine Regeln verletzt. Dann hätte die Führung des Gerichts klären können, ob ein Problem bestehe.

Müller sorgt sich nach eigenen Worten um die Glaubwürdigkeit des Gerichts. Genau dies erwarte er vom Gericht. Die Gewaltentrennung sei ein fundamentales Prinzip des Rechtsstaats. Jede der drei Gewalten müsse ihre eigenen Probleme schnell und entschlossen selbst lösen.

Die Rechtskommissionen beider Räte haben sich laut der Zeitung bereits für eine Disziplinaraufsicht ausgesprochen, und der Fall dürfte diese Idee stärken. Müller begegnet ihr mit einer gewissen Zurückhaltung. Der Fall zeige aber, dass ein solches Instrument wohl nötig sei. Im zuständigen Gremium dürften keine Politiker sitzen, sonst wäre die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Eine Aufsicht könnte fehlbare Gerichtsmitglieder mit einem Verweis oder einer Versetzung belegen, also mit milderen Massnahmen als der Nichtwiederwahl. Ein Aufsichtsorgan müsste nach Müllers Worten aufpassen, nicht aufgrund orchestrierter Kampagnen disziplinierend einzugreifen. Den Eindruck, Donzallaz und van de Graaf seien Opfer einer solchen Kampagne, habe er nicht. Die Versuchung für das Parlament, jetzt einzugreifen, sei gross.

Zu einer Amtszeit von 15 Jahren ohne Wiederwahl sagte Müller, er halte sie nicht für die bessere Lösung und finde das aktuelle System besser. Sollte eine 15-jährige Amtszeit eingeführt werden, müsste nach seiner Ansicht aber eine Abberufung möglich sein, wenn Bundesrichter selbst Recht verletzt hätten.

Die Gerichtskommission hat ausserdem die Bundesanwaltschaft eingeschaltet, nachdem ein vertrauliches Gutachten zur Affäre um Donzallaz und van de Graaf in die Presse gelangt war. Zudem hat die Kommission die beiden Richter zu einer Anhörung empfangen. Die Erneuerungswahlen des Bundesgerichts wurden auf die Wintersession verschoben.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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