Der Bundestag hat eine Panne bei der Erhöhung der Tabaksteuer korrigiert. Wie n-tv berichtet, stimmte das Parlament am Abend für eine Gesetzesänderung, mit der das fälschlicherweise zu frühe Inkrafttreten rückgängig gemacht werden soll. Die Steuererhöhung passiert deshalb ein zweites Mal das Parlament.
Bundestag und Bundesrat hatten Mitte Oktober eine höhere Tabaksteuer beschlossen. Nach dem Willen der Regierung soll sie ab Anfang 2027 schrittweise steigen.
Das Gesetz wurde am 20. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit unbeabsichtigt vorzeitig in Kraft. Wegen eines Formulierungsfehlers im Gesetzestext galt von Beginn an nicht der für 2027 vorgesehene Steuersatz, sondern bereits der höhere Satz, der ab 2030 geplant ist. Die Regelung wirkte also sofort ab der Veröffentlichung.
Das Bundesfinanzministerium erklärte bei Bekanntwerden des Fehlers, dieser habe keine tatsächlichen Auswirkungen auf die Steuerzahlungen. Trotzdem wolle es ihn rückwirkend korrigieren. Das geschieht nun mit dem Beschluss des Bundestags.
Der technische Fehler werde mit der Gesetzesänderung behoben.
Die Änderung ist an eine Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes angedockt. Damit soll die Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden. Über höhere Umsatzsteueranteile unterstützt der Bund die Länder und Kommunen finanziell, wenn sie Geflüchtete aufnehmen. Ein Abgleich mit den tatsächlichen Asylantragstellern ergab jedoch für das Jahr 2025 eine Abschlagszahlung des Bundes, die um 250 Millionen Euro zu hoch ausgefallen ist. Dies soll nun korrigiert werden.
Für 2026 sieht die Änderung beim Bund insgesamt Umsatzsteuereinnahmen vor, die um 500 Millionen Euro niedriger liegen. Die Korrektur bei der Tabaksteuer ist Teil dieses Gesetzespakets.
Das Rauchen wird demnach weiterhin teurer, allerdings nicht sofort.
Kommentare (0)