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Ministerium verschiebt Schülergeräte – Kritik an Begründung und Folgen

Das Bildungsministerium verschiebt die Ausgabe der günstigen Schülergeräte ab dem Schuljahr 2027/28 in die 2. Klasse. In den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf gibt es viel Kritik an der Begründung und an den Folgen.

Ministerium verschiebt Schülergeräte – Kritik an Begründung und FolgenSymbolbild
Foto: geralt · Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Schuljahr 2027/28 werden Schülerlaptops und Tablets erst in der 2. statt in der 1. Klasse verteilt, wegen Budget-Sparvorgaben
  • Die PH Oberösterreich warnt vor einer didaktischen Lücke ohne Geräte, da das Fach Digitale Grundbildung dann nicht umsetzbar sei
  • Die Arbeiterkammer sieht die Verschiebung skeptisch, der Rechnungshof lässt offen, ob nur Kosten ins Folgejahr verlagert werden

Das Bildungsministerium stellt die Ausgabe der Schülerlaptops und Tablets um. Ab dem Schuljahr 2027/28 sollen die Geräte nicht mehr in der 1. Klasse, sondern erst in der 2. Klasse verteilt werden. Grund seien die Budget-Sparvorgaben.

Klasse. Klasse erfolgen. Das hochschulkollegium der Pädagogischen Hochschule (PH) Oberösterreich warnt, dass das Problem mangelnder Selbstregulation mit einer späteren Ausgabe nur nach hinten verschoben werde. Die Medienzeit der Kinder werde dadurch nicht zwingend weniger.

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Die Schulen können das Fach "Digitale Grundbildung" weiterhin ab der 1. Klasse anbieten, außerdem soll es Materialien für einen analogen Unterricht geben. Klasse.

Für die PH Oberösterreich wäre das Fach ohne entsprechende Endgeräte organisatorisch und didaktisch nicht umsetzbar. Mit dem Ende der Volksschulzeit entstehe dadurch eine "didaktische Lücke" in der Medienbildung.

Die Arbeiterkammer sieht die Verschiebung skeptisch. Eine Neuaufstellung des Systems könnte sie sich dennoch vorstellen, sollte ein wissenschaftliches Monitoring problematische Auswirkungen auf Konzentration, Aufmerksamkeitsspanne oder Wohlbefinden zeigen. Ein solches Modell hat die AHS-Lehrergewerkschaft bereits ins Spiel gebracht.

Dies müsse ausdrücklich auch für Smartphones gelten.

Der Rechnungshof lässt laut Bericht offen, ob die Verschiebung die Gerätekosten für das Schuljahr 2027/28 tatsächlich einspart oder sie nur auf das nachfolgende Budgetjahr verlagert.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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