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Strafen für K.o.-Mittel sollen auf fünf Jahre Mindesthaft steigen

Künftig soll der Einsatz von K.o.-Tropfen mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, so der Plan des Bundestags, über den das Parlament heute entscheidet. Kritiker aus der Opposition bezweifeln, dass ein höherer Strafrahmen das Problem tatsächlich löst.

Strafen für K.o.-Mittel sollen auf fünf Jahre Mindesthaft steigenSymbolbild
Foto: Towfiqu barbhuiya · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Das geplante Gesetz stellt K.o.-Tropfen rechtlich auf eine Stufe mit Waffen und Messern und sieht fünf Jahre Mindesthaft vor
  • AfD, Linke und Grüne halten einen höheren Strafrahmen allein für wirkungslos, da bei vielen K.o.-Mitteln jede Sekunde zählt
  • Kira D. fordert besseres Zusammenspiel von Krankenhaus und Behörden, da Urin erst um 18 Uhr abgenommen wurde und die Polizei spät kam

Aus Sicht der Opposition geht das Vorhaben jedoch am eigentlichen Problem vorbei.

Künftig werden K.o.-Tropfen rechtlich auf eine Stufe mit Waffen und Messern gestellt.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit dem Gesetz potenzielle Täter stärker abschrecken. Fälle sexualisierter Gewalt mit K.o.-Mitteln würden in der offiziellen Polizeistatistik nicht gesondert erfasst.

Der AfD-Abgeordnete Knuth Meyer-Soltau sagte, ein höherer Strafrahmen verhindere für sich allein keine Straftat. Ähnlich argumentieren Linke und Grüne. Gerade bei vielen Mitteln komme es auf jede Sekunde an.

Auch Kira D., Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Betroffene von K.o.-Tropfen, teilt diese Kritik. Danach sei sie vergewaltigt worden. Am nächsten Morgen habe sie sich an fast nichts mehr erinnert.

Kira D. wünscht sich ein besseres Zusammenspiel von Krankenhaus und Behörden. Die Kriminalpolizei sei erst gegen halb fünf eingetroffen, Urin sei ihr erst um 18 Uhr abgenommen worden. Sie könne von Glück reden, dass dann noch etwas nachweisbar gewesen sei.

Höhere Strafen hält sie grundsätzlich für richtig. Es müssten jedoch auch andere Stellschrauben gedreht werden, etwa die bessere Schulung von Personal im Umgang mit Betroffenen. Der Täter von Kira D. wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil sei nach Einschätzung der tagesschau verhältnismäßig hoch und bislang eher ein Einzelfall.

Genugtuung empfinde sie dennoch nicht. Es gebe kein Genug für das, was ihr genommen worden sei. Keine Strafe könne ihr altes Leben zurückgeben.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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