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Schmidhalter verantwortet sich in Brig wegen mutmaßlichen Betrugs an Firmenpartner

Der frühere Swiss-Ski-Vizepräsident Claude-Alain Schmidhalter muss sich am Bezirksgericht Brig verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einen Mitbesitzer seines Ingenieurunternehmens betrogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 23,5 Monate bedingt.

Schmidhalter verantwortet sich in Brig wegen mutmaßlichen Betrugs an FirmenpartnerSymbolbild
Foto: Boko Shots · Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Schmidhalter steht in Brig wegen mutmaßlichen Betrugs an einem Mitbesitzer seines Ingenieurunternehmens vor Gericht
  • Im Schlusswort wirft er Swiss-Ski vor, ihn als Vize-Präsident und OK-Präsidenten der WM gedrängt zu haben, obwohl der Verband bis Anfang Oktober nichts gewusst habe
  • Das Urteil soll am Nachmittag fallen, ein Comeback als Sportfunktionär hält SRF unabhängig davon für unwahrscheinlich

Wie SRF News berichtet, war der Vize-Präsident von Swiss-Ski zum OK-Präsidenten der WM gewählt worden und hatte jahrelang auf den Anlass hingearbeitet. Nun steht er vor Gericht, und weitere offizielle Auftritte als Sportfunktionär an der WM dürften ausbleiben.

Er selbst sagt, er sei dabei sogar Vorfahrer beim Herren-Slalom gewesen.

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Am Bezirksgericht in Brig muss sich Schmidhalter derzeit einem Strafprozess stellen. Er soll einen Mitbesitzer seines Ingenieurunternehmens betrogen haben.

Im Gerichtssaal griff Schmidhalter den Verband Swiss-Ski heftig an. In seinem zwölfminütigen Schlusswort sagte er, er kenne nun seine wahren Freunde. Nicht dazu gehörten jene, die ihm voreilig in den Rücken schössen und im Sport nichts zu suchen hätten. Swiss-Ski habe die Gelegenheit genutzt, um ein unbequemes Vorstandsmitglied loszuwerden. Schmidhalter meinte damit, der Verband habe ihn von seinem Posten als Vize-Präsident und vom OK-Präsidium der WM gedrängt.

Von den Betrugsvorwürfen und dem Strafprozess habe der Verband bis Anfang Oktober nichts gewusst. Für Präsidiumsmitglieder bestünden konkrete Informationspflichten.

2020 musste sich Schmidhalter einer polizeilichen Befragung stellen. 2021 reichte sein Geschäftspartner zusätzliches Beweismaterial bei der Staatsanwaltschaft ein, die daraufhin die Buchhaltung der Firma durchleuchtete.

Dieser umfasse unter anderem eine Selbstdeklaration, die verpflichte, über laufende Strafverfahren zu informieren.

Das Gericht will sein Urteil am Nachmittag bekanntgeben. Unabhängig vom Entscheid erscheint ein Comeback Schmidhalters als Sportfunktionär nach Einschätzung von SRF unwahrscheinlich. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Beitrag wurde automatisiert auf Grundlage externer Nachrichtenquellen und unter Einsatz künstlicher Intelligenz erstellt. So arbeiten wir

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